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Schulung im Pro Seniore Neuhofen

Pro Seniore Eingang

Ziel der Schulung im Pro Seniore Neuhofen

Die Schulung im Pro Seniore Neuhofen wurde im Hinblick auf sinnvolle und unterstützende Erstmaßnamen nach Ableben eines Heimbewohners durchgeführt. Des weiteren ging es um die wichtigsten Dokumente, die bei einem Todesfall notwendig sind. Zu guter Letzt wurde noch auf die korrekte Ausstellung der Todesbescheinigung eingegangen und um den Umgang mit diesem Thema in anderen Häusern.

Benötigte Dokumente im Todesfall

Frau Scherer zeigt  im Schulungsraum des Pro Seniore Neuhofen, welche Dokumente im Todesfall benötigt werden.
Benötigte Dokumente im Todesfall.

Es wurde erläutert, welche Dokumente je nach Personenstand notwendig sind um einen Todesfall beim Standesamt anzuzeigen. Hierzu gehören unter anderem Heiratsdokumente, der Nachweis des Wohnortes sowie eventuell die Sterbeurkunde des Ehepartners.

Neben der Erledigung der Formalitäten wurde auf das erweiterte Dienstleistungsspektrum unseres Unternehmens und die hierfür erforderlichen Dokumente hingewiesen.

„to do“ nach Eintritt des Todes

Das Pflegepersonal des Pro Seniore Neuhofen ist darauf geschult ihre Bewohner so zu betreuen, dass sie sich auch im Sterbeprozess gut versorgt fühlen. Tritt der Tod ein, sind dennoch viele verunsichert wie sie mit dem Verstorbenen umgehen sollen.

Sicherheit gibt hier die Beachtung der internen Abläufe in denen alle „to do’s“ in einer bestimmten Abfolge festgehalten sind. Dies bedeutet zuerst den Hausarzt und die Angehörigen zu informieren sowie die Patientenakte bereit zu halten.

Der Raum, in dem der Leichnam aufbewahrt wird, ist kühl zu halten. Der Verstorbene ist mit einem dünnen Leintuch komplett zu bedecken. Dies betrifft auch das Gesicht und soll verhindern, dass Fliegen ihre Eier ablegen können.

Den Verstorbenen flach betten, wenn möglich die Zähne einsetzten und den Mund durch eine Kinnbinde oder -stütze schließen, ebenso die Augenlider. Die Hände sind übereinander zu legen oder zu falten.

Das Entfernen der Katheder und das Abkleben der künstlichen Zugänge ist sinnvoll. Diese Maßnahmen sind besonders dann angebracht, wenn sich Angehörige, Heimbewohner oder Personal noch in gewohnter Umgebung verabschieden möchten.

Kontrolle der Arztpapiere

Natürlich hat das Personal nicht die Aufgaben den Arzt zu belehren. Aber die Kenntnis über die wichtigsten Felder und deren Bedeutung hilft Fehler zu vermeiden. Die Personenangaben haben mit den Heimdokumenten und der Anzeige für das Standesamt überein zu stimmen. Die Angabe des Sterbezeitpunktes oder eines Zeitraumes ist in der vorderen Rubrik anzugeben.

Frau Scherer erläutert die "Todesbescheinigung nicht vertraulicher Teil" im Schulungsraum des Pro Seniore Neuhofen.
Frau Scherer erläutert die „Todesbescheinigung nicht vertraulicher Teil“.

Sind Anhaltspunkte für einen „nicht natürlichen Tod“ oder „Todesart ungeklärt“ gegeben, ist vom Arzt umgehend die Polizei zu informieren.

Die Unterschrift des Arztes soll mit dem Zulassungsstempel oder dem Hinweis einer konkreten Kontaktadresse versehen sein. Das Pflegepersonal sollte diese Angaben ebenfalls erfassen.

Umgang in anderen Häusern

Bei angeregter Diskussion schilderte Familie Scherer ihre Erfahrungen in anderen Häusern im Umgang mit Verstorbenen. Hierbei ist kritisch hinterfragt worden, welche der erlangten Erkenntnisse in den Ablauf im eigenen Haus integriert werden können, sodass dieser verbessert wird.

Fazit

Das Bestattungsgesetz von Rheinland-Pfalz erlaubt, dass Verstorbene bis zu 36 Stunden am Todesort verbleiben können. Dies ermöglicht allen sich würdig und ohne Zeitdruck von dem Verstorbenen in gewohnter Umgebung zu verabschieden.


Wir danken den über 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmern für deren Interesse und rege Beteiligung und freuen uns, dass die von uns überlassenen Dokumente als Arbeitsgrundlage des Pro Seniore Neuhofen dienen.

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