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Bestattungsvorsorge bei Bezug von Sozialleistungen

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In diesem Artikel wird kurz erläutert, ob die Bestattungsvorsorge bei Bezug von Sozialleistungen durch das Sozialamt gekündigt werden kann.

Interessen der Sozialämter

Sozialämter versuchen immer wieder eine bestehende Bestattungsvorsorge aufzulösen. Hintergrund ist die Verwertung des Vermögens der Bestattungsvorsorge für das Wohngeld oder die Pflege. Hierbei berufen sich die Ämter darauf, dass das bei den Bestattungsvorsorgeverträgen hinterlegte Geld kein unangreifbares Schonvermögen sei.

Einschlägige Gerichtsurteile zur Bestattungsvorsorge

Das OVG NRW in Münster hat schon 2003 mit Urteil 16 B 2078/03 in einem einstweiligen Anordungsverfahren festgestellt, dass das hinterlegte Vermögen als Alterssicherung über das Schonvermögen hinaus bei dem Vorsorgenden zu belassen ist. Hierbei handelte es sich um zwei mal 3.500 €.

Gerichtsurteil vom Amtsgericht Lu/Rh.
Im Namen des Volkes
Bebilderung zum Thema Bestattungsvorsorge bei Bezug von Sozialleistungen
Gerichtsurteil Amtsgericht Lu/Rh.

Auch das Sozialgericht Gießen lehnte den Zugriff des Sozialamtes mit Urteil vom 07.06.2016 (S 18 SO 108/14) ab. In diesem Fall handelte es sich um eine Sterbegeldversicherung in Höhe von ca. 4.500 €.

Das Verwaltungsgericht in Münster, 6 K 4230/17, hat eine Vorsorge für eine Erdbestattung in Höhe von 10.500 € für angemessen gehalten.

Vorgehensweise für Betroffene

Sollten Sie für sich oder einen nahen Angehörigen eine Bestattungsvorsorge abschließen wollen, setzen Sie sich mit dem für Sie zuständigen Sozialamt rechtzeitig in Verbindung. Legen Sie diesem den mit dem Bestatter zu schließenden Vertrag als auch dessen geplante Finanzierung vor. Akzeptiert das Sozialamt den vorgelegten Vertrag nicht, klären Sie ab, wie dieser zu gestalten ist, dass im Nachgang kein Zugriff auf das hinterlegte Vermögen erfolgt. Und lassen Sie sich dies nach Möglichkeit schriftlich bestätigen.

Grundsätzlich gilt, dass sowohl aus dem Bestattungsvorsorgevertrag als auch aus dem hinterlegten Vermögen eindeutig dessen Zweckbestimmung hervor geht und dieses auch keiner anderweitigen Verwendung zugeführt werden kann. Die Bestattungsvorsorge sollte also in „guten Zeiten“ abgeschlossen werden. Dies bedeutet, dass der Vertragsabschluss am besten lange Zeit vor der Beantragung von Sozialleistungen liegt.

Weiterführende Informationen zur Bestattungsvorsorge bei Bezug von Sozialleistungen

Soweit unsere Ausführungen. Weitere Informationen erhalten sie unter anderem bei der Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas e. V. wenn Sie den Suchbegriff „Bestattungsvorsorge“ bei deren Such-Funktion eingeben.

3 Kommentare

  1. Da meine Oma Sozialleistungen bezieht, finde ich diesen Beitrag sehr relevant. Es ist gut zu wissen, dass auch Menschen mit begrenztem Einkommen die Möglichkeit haben, Bestattungsvorsorge zu treffen. Die Überlegungen und Ratschläge in diesem Artikel sind hilfreich, um zu verstehen, was in solchen Situationen Sinn macht.

  2. Ich habe eine Bestattungsvorsorge und war besorgt wegen des Zugriffs des Sozialamtes. Ihr Artikel hat mir Klarheit gebracht. Es ist wichtig, unsere Rechte zu kennen. Dank Ihnen weiß ich, dass meine Vorsorge sicher ist. Ein großes Dankeschön für die wertvollen Informationen. Sie haben mir sehr geholfen.

  3. Als jemand, der bereits eine Bestattungsvorsorge abgeschlossen hat, bin ich erleichtert, von den Gerichtsurteilen zu hören, die das hinterlegte Geld als Alterssicherung schützen. Es ist beruhigend zu wissen, dass meine sorgfältig geplanten Wünsche respektiert werden, selbst wenn ich in Zukunft Sozialleistungen in Anspruch nehmen muss. Diese Artikelinformationen bestätigen mir, dass die Entscheidung, die Bestattungsvorsorge frühzeitig abzuschließen, die richtige war. Jeder, der ähnliche Überlegungen hat, sollte rechtzeitig Kontakt mit dem Sozialamt aufnehmen und sicherstellen, dass sein Vermögen geschützt ist, um seinen letzten Wünschen gerecht zu werden.

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