Nachlassregelungen sorgen für Sicherheit.

Erbe & Testament

Die Hinterlassenschaften selbstbestimmt regeln

Nicht selten ist ein Trauerfall mit Unklarheiten oder sogar Streitigkeiten innerhalb der Familie bezüglich des Erbes des Verstorbenen bzw. Erblassers verbunden. Wenn kein Testament vorliegt, gilt die gesetzliche Erbfolge, die aus dem BGB  hervorgeht. Demnach erben zuerst die Erben erster Ordnung (Kinder, Enkel und Urenkel), danach folgen die Erben der zweiten Ordnung (Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten) und der dritten Ordnung (Großeltern, Tanten und Onkel). Ehepartner genießen Sonderrechte.

Das Testament

Wenn Sie Wünsche bezüglich der Verteilung Ihres Vermögens haben, ist das Verfassen eines Testaments empfehlenswert. Dieses muss in jedem Fall handschriftlich geschrieben werden sowie den vollen Namenszug, also Vor- und Nachname, das Datum und den Ort an dem es erstellt wurde, enthalten (§ 2247 BGB) . Ein Testament, das unter notarieller Aufsicht entsteht, ist zwar mit Gebühren verbunden, kann jedoch aufgrund der eindeutigen Formulierungen später Unsicherheiten vermeiden.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz www.bmjv.de finden Sie weitere, immer aktuelle Informationen zum diesen Themen sowie hilfreiche Downloads.

Bitte beachten Sie: Diese Erklärungen sind keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln. Vollständige Rechtssicherheit erhalten Sie auch beim handschriftlichen Testament nur durch eine anschließende anwaltliche Beratung oder notarielle Beurkundung.

Bestattungsvorsorge

Wünsche bereits zu Lebzeiten vorab regeln.

Mehr erfahren zum Thema Bestattungsvorsorge.

Das digitale Erbe

Bitte denken Sie im Trauerfall auch daran, dass die Internetaktivitäten des Verstorbenen verwaltet werden müssen. Ob Online-Banking, Social Media, Abonnements oder sonstige laufende Verträge: Rechtzeitige Maßnahmen können hilfreich sein, um eventuelle Zusatzbelastungen zu vermeiden. Oft sind jedoch die Zugangsdaten (Benutzerkennung und Passwort) zu den Portalen und Seiten, die der Verstorbene regelmäßig genutzt hat, nicht bekannt. Es empfiehlt sich daher, diese rechtzeitig in Erfahrung zu bringen. Selbstverständlich sind diese sicher, also vor dem Zugriff Unbefugter, zu verwahren.