NOTWENDIGE SCHRITTE KURZ ERKLÄRT

Was tun im Trauerfall?

Was tun im Trauerfall? Unser Leitfaden für die notwendigen Schritte

Ein Todesfall stellt häufig eine Ausnahmesituation dar, in der viele Menschen leicht den Überblick verlieren. Wir sind für Sie da, um Ihnen dabei zur Seite zu stehen und in beratender Funktion zu agieren.

Lassen Sie uns kurz einen Blick auf die verschiedenen Orte werfen, an denen ein Todesfall eintreten kann:

  • Zu Hause
  • Im Krankenhaus
  • Im Pflegeheim
  • Im Hospiz
  • Durch beispielsweise einen Unfall an einem anderen Ort

Tritt der Tod in einer Einrichtung ein, werden die nächsten Schritte meist vor Ort veranlasst. Beachten Sie, dass Sie als Angehörige ein Mitsprache- und Entscheidungsrecht haben und dass es nicht in Ihrem Sinne sein muss, alles „aus der Hand zu geben“.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, sobald Sie von dem Tod Ihres Angehörigen erfahren. Sie erreichen uns jederzeit telefonisch unter 06236 – 465050. Persönlich erörtern wir dann gemeinsam die nächsten Schritte. Generell gilt:

Lassen Sie sich Zeit

Es gibt keinen Grund zu unnötiger Eile! Lassen Sie sich nicht drängen. Dieser Moment ist einzigartig und sie werden vielleicht noch Ihr ganzes Leben daran denken. Ereignet sich der Todesfall beispielsweise in der Nacht, kann es für die Familie sehrwohl hilfreich sein, erst zusammen zu kommen, und uns erst im Anschluss zu informieren.

Was tun, wenn sich der Todesfall zu Hause ereignet?

Geschieht der Sterbefall zu Hause, gibt es einen anderen Ablauf: Verständigen Sie im Falle eines Unfalls sofort den Notruf. Ist der Tod auf natürliche Weise eingetreten, ist der Hausarzt des Verstorbenen der richtige Ansprechpartner. Er ist über die Krankengeschichte informiert und kann genauere Rückschlüsse auf die Todesursache ziehen.

Ist der Hausarzt nicht erreichbar, wenden Sie sich an den ärztliche Notfalldienstzentrale 116 117 (geschaltet außerhalb der normalen Praxisöffnungszeiten) oder die Rettungsleitstelle/Krankentransport 19222, beim Mobiltelefon muss die Ortsvorwahl vorangestellt werden. Es gibt daher keinen Grund zur Sorge, wenn der Hausarzt einmal nicht verfügbar ist. Wichtig ist, dass Sie ein Ausweisdokument des Verstorbenen zur Hand haben, da dieses zur Identitätsfeststellung benötigt wird.

Was macht der Arzt?

Der Arzt wird den Verstorbenen untersuchen und nach der Feststellung des Todes das ausstellen, was sie vermutlich unter dem geläufigeren Begriff „Totenschein“ kennen. Dieses Dokument benötigen wir zur Überführung des Leichnams und um beispielsweise die Sterbeurkunde ausstellen lassen zu können.

Seien Sie nicht irritiert, wenn der von Ihnen gerufene Arzt gleich vor Ort von Ihnen bezahlt werden möchte. Dies wird von der Krankenversicherung nicht übernommen. Der Arzt kann seine Rechnung auch an uns senden, damit wir sie für Sie verauslagen und mit den dann noch folgenden Rechnungen und Gebühren komplett berechnen.

Entscheiden Sie sich für eine Beratung bei Ihnen zu Hause oder in unseren Räumen

Egal, ob Sie das Beratungsgespräch bei Ihnen zu Hause oder in unseren Geschäftsräumen wünschen – Sie entscheiden über den Ort. Wir richten uns ganz nach Ihnen. Wenn Sie eine Beratung zu Hause wünschen, hat dies den Vorteil, dass sie bei Bedarf sofort nach Unterlagen suchen können. Vielleicht fühlen Sie sich nach dem Todesfall in Ihrer vertrauten Umgebung einfach wohler.

Für viele Angehörige ist es andererseits so, dass ihnen das Gespräch in neutraler Umgebung leichter fällt, um sich mit dem Thema zu beschäftigen. In diesem Fall wäre ein Gespräch bei uns von Vorteil.

Checkliste zum Download

Hier finden Sie unser Merkblatt „Was tun im Trauerfall?“ zum Herunterladen.

Wir sind für Sie da

Rufen Sie uns an und vertrauen Sie sich uns an: Telefon 06236 – 465050. Wir sind für Sie da und begleiten Sie in diesen schweren Stunden. 

Das Beratungsgespräch wird ganz nach Ihren Wünschen erfolgen. Entweder bei Ihnen zu Hause oder, wenn Sie einen neutralen Ort bevorzugen, in unseren Räumen vor Ort. Wir richten uns ganz nach Ihnen.