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Beschlagnahmung Verstorbener durch die Kripo

Einsatzfahrzeug der Polizei
Blaulicht eines Einsatzfahrzeuges

Im nachfolgenden werden verschiedene Aspekte bei der Beschlagnahmung des Verstorbenen durch die Kripo bis hin zur Freigabe aufgezeigt.

Gründe für eine Beschlagnahmung

Die Beschlagnahmung eines Verstorbenen durch die Kripo erfolgt, sobald der herbeigerufene Arzt/Notarzt zuvor die Todesart ungeklärt auf dem Leichenschauschein angekreuzt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Arzt Hinweise auf einen nicht natürlichen Tod erkennt oder ein behandelnder Arzt bzw. das Krankenhaus eine Selbstanzeige erstattet. In allen Fällen sind die Mediziner verpflichtet sofort die Polizei zu informieren.

Die Beschlagnahmung kann auch im Krematorium im Rahmen der amtsärztlichen Leichenschau erfolgen, wenn der Amtsarzt einen Hinweis auf einen nicht natürlichen Tod oder Pflegefehler feststellt.

Was passiert nach der Beschlagnahmung

Eine Veränderung des Auffindeortes ist nach der Beschlagnahmung nicht zulässig. Die herbeigerufene Polizei nimmt den Sachverhalt auf und ruft danach den vertraglich verpflichteten Bestatter. Dieser muss den Leichnam bergen und an den durch die Kripo angewiesenen Ort überführen. Der Verstorbene ist damit beschlagnahmt.

Die Kripo leitet ihren erstellten Bericht an die Staatsanwaltschaft weiter. Diese prüft und entscheidet, ob ein öffentliches Interesse an der Ermittlung der Todesursache besteht. Eine Obduktion wird daraufhin angeordnet oder auch nicht. Nach der Obduktion, bspw. in der Pathologie Ludwigshafen oder der Gerichtsmedizin in Mainz, gibt die Staatsanwaltschaft den Leichnam frei.

Institut für Pathologie im Klinikum Ludwigshafen, Bremserstraße 79, Ludwigshafen/Rh.
Institut für Pathologie im Klinikum Ludwigshafen, Bremserstraße 79, Ludwigshafen/Rh.

Und wie geht es nach der Freigabe weiter

Kalender

Der ausgestellte Beerdigungsschein wird der zuständigen Polizeidienststelle zugestellt. Sobald dieser zusammen mit der Anzeige der Polizei für das Standesamt vorliegt, wird der Todesfall beurkundet. Ab Ausstellungsdatum des Beerdigungsscheines ist der Leichnam freigegeben. Die Bestattungsfrist läuft ab diesem Tag und beträgt für Rheinland-Pfalz 10 Kalendertage.

Können Angehörige den Prozess beschleunigen

Die Angehörigen haben, solange die Freigabe nicht vorliegt, keine Möglichkeit den Leichnam zu sehen oder versorgen zu lassen. Auf Bitten der Hinterbliebenen bei der Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft wird das Verfahren nicht beschleunigt.

Welches Bestattungsinstitut erhält die Polizeiaufträge

Das mehrjährige Vertragsverhältnis zwischen Polizei und dem beauftragten Bestatter beruht auf einer gewonnenen Ausschreibung des Polizeipräsidiums. Es beinhaltet nur den Berge- und Überführungsauftrag. Den Zuschlag der Ausschreibung erhält die Pietät, welche die von der Polizei geforderten Rahmenbedingungen und Leistungen am kostengünstigsten erbringt.

Sollten die Angehörigen den Bestatter wechseln

Die Hinterbliebenen/Bestattungspflichtgen erteilen den eigentlichen Bestattungsauftrag. Diese sind nicht an die durch die Polizei beauftragte Firma gebunden. Den Angehörigen entstehen durch den Wechsel des Bestatters keine zusätzlichen Kosten. Diese sind in ihrer Wahl vollkommen frei und sollten dies auch nutzen. Die Vermutung liegt nahe, dass die geringe Kostendeckung bei Polizeieinsätzen über den Bestattungsauftrag wieder ausgeglichen werden.

Fazit

Nach Eintritt eines Todesfalles sollten Sie zuerst den Hausarzt informieren . Wenn dieser nicht erreichbar ist, nehmen Sie Kontakt mit dem Notarzt/ärztlichen Bereitschaftsdienst auf. Der Hausarzt kennt den Krankheitsverlauf des Verstorbenen, der Notarzt nicht. Damit ist die Wahrscheinlichkeit geringer, dass der Hausarzt „Todesart ungeklärt“ ankreuzt und eine Beschlagnahmung erfolgt.

Kommt es zur Beschlagnahmung nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir führen mit Ihnen das Trauergespräch, damit alles in Ruhe vorbereitet und entscheiden werden kann. Wir stellen den Kontakt zur Polizei her und können sie so weiter entlasten.

Link zum Presseartikel

27.01.2004 – Die RheinPfalz

21 Kommentare

  1. Danke für den Hinweis, dass Notärzte schneller „Todesart ungeklärt“ aufschreiben und dann damit ein längeres Prozedere in Gang setzen. Mein Vater hatte ein Herz-Leiden, aber der Hausarzt war nicht erreichbar. Wir möchten nun die Beerdigung organisieren und suchen nach Informationen.

  2. Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich lebe in Berlin und beerdige nächste Woche meinen 50 jährigen Zwillingsbruder.
    Brauche auch keinen Bestatter mehr, alles ist geregelt. Hätte nur eine Frage: Mein Bruder wurde auch beschlagnahmt. Es ist alles ok, es gab auch keine Obduktion. Mein Bruder hatte eine offene Bauchdecke, auf zahlloser Abfolge OPs, welche aber vom Arzt ordnungsgemäss abgeklebt war. Nun haben wir ihn heute wiederbekommen und ich war dabei, da er die Firmenlogo- Kleidung seines Betriebes angezogen bekam. Arbeit war sein Leben. Bei der Beschlagnahme wurde wohl dass Riesenpflaster entfernt. Wir haben ihn nun heute zurückbekommen, allerdings mit offener Bauchdecke. Ist das so üblich? Wir befinden uns doch nicht im Krieg, es gibt doch Verbandsmaterial genug in Deutschland. Wir konnten den Leichnam nun nicht ankleiden, da bei jeder Bewegung die Riesenwunde suppte und mit erheblich viel Flüssigkeit nässte. Wir konnten nur noch die Kleidung aufschneiden und jeweils darüber legen. Muss denn sowas sein? Kann man so eine Rückgabe des Leichnams wenigstens im nachhinein wenigstens noch kritisieren und wenn ja bei wem?
    Herzlichen Dank vorab für ihr Antwort
    Mit freundlichen Grüssen

    1. Sehr geehrte Frau Ruchti,

      ich gehe davon aus, dass Ihr Bruder von einem Bestatter von der Pathologie auf den Friedhof, auf dem die Beisetzung erfolgt, überführt wurde und Sie das Ankleiden selbst übernehmen.

      Sie haben die Möglichkeit sich bei der Pathologie, welche die Obduktion durchgeführt hatte, zu beschweren. Die Adresse sollten Sie über die Polizei erhalten. Es gehört aber auch zum Aufgabenbereich des Bestatters den Leichnam herzurichten. Und diesen Part haben Sie nach Ihren obigen Schilderungen übernommen.

      Sollte Ihr Bruder direkt vom Krankenhaus auf den Friedhof überführt worden sein, so richtet sich Ihre Beschwerde gegen das Krankenhaus in dem er verstarb.

      In unserer Region ist uns dies in der von Ihnen geschilderten Art und Weise noch nicht untergekommen und gehört sich unserer Meinung nach auch nicht.

      Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen für die nächste Zeit viel Kraft.

  3. Meine Fr.67 Jahre seit 3 Jahren Pflegestufe 2
    Stürzte am 9 Juni.Am12 Juni wollte Sie selber in Krankenhaus. Dabei Brach Sie sich
    das Sprunggelenk 2mal. Ich Brachte Sie ins Krankenhaus sie war 18 Tag im Krankenhaus.
    Kam zur Kurzzeitpflege ins Altersheim und Starb am 4 .Tag.
    Der Bestatter ging zur Polizei und die Versucht jetzt was bei dem Sturz Passiert ist.

    1. Sehr geehrter Herr Werner,

      was mit Ihrer Frau passiert ist tut mir leid.

      Ihre Frau ist nach einem Sturz und Knochenbrüchen nach dem Krankenhausaufenthalt verstorben. Geht dem Todesfall ein Sturz voraus ist es in den meisten Fällen üblich, dass diesem von offizieller Seite nachgegangen wird, da die Umstände des Sturzes geklärt werden.

  4. Hallo zusammen meine Frau ist am 8 Oktober mit dem ungeborenen Kind im 8 monat verstorben mit 32 Jahren im toten Schein steht nicht natürlicher Tod sie wurde aufgefunden wurde obduktziert mittlerweile aber 3 wochen nach versterben beigesetzt .Hab bis heute noch keine Todesursache warum dauert das so lang ?

    1. Ihre Frau wurde obduziert um die Todesursache herauszufinden.
      Nach unserer Erfahrung werden die direkten Angehörigen über den Obduktionsbefund nicht automatisch informiert.

      Lassen Sie sich über den beauftagten Bestatter die durchführende Pathologie mitteilen und versuchen Sie über einen formlosen Antrag den Befund zu erhalten. Parallel können Sie es über den damaligen Sachbearbiter bei der Polizei oder unter Zuhilfenahme des Hausarztes probieren.

      Sollte dies keinen Erfolg haben, bleibt Ihnen nur einen Rechtsanwalt zu beauftragen.

  5. Meine Mutter hatte am 16.10.20 einen Hausunfall (Sturz) und zog sich einen Oberschenkelhalsbruch zu. Zuerst wurde sie in die Stadtklinik Frankenthal gebracht, dann in die Unfallklinik Oggersheim, weil Frankenthal nicht in der Lage war, dies zu behandeln. Dort wurde sie operiert, ein neues Hüftgelenk wurde eingesetzt. Am 03.11.20 kam sie wieder in die Stadtklinik Frankenthal. Am 16.11.20 wurde sie in die Kurzzeitpflege abgeschoben, obwohl die Wunde noch nässte. Darauf kam sie am 25.11.20 wieder in die BG Oggersheim, wurde wieder operiert, da Bakterien in der Wunde waren, dann wurde festgestellt, dass die Prothese auch mit Bakterien verseucht ist, wurde sie abermals operiert und die Prothese entfernt.
    Am 16.12.20 ist meine Mutter dann in der BG Oggersheim verstorben und wurde von der Kripo beschlagnahmt. Dadurch kann die Beisetzung erst am 11.01.21 stattfinden, Informationen habe ich aber keine erhalten.
    Ich bitte um Information, wer an dem schnellen Tod meiner Mutter die Verantwortung trägt.

    1. Sehr geehrte Frau Niebel,
      vielen Dank für das Interesse an unserem Artikel und der Schilderung des Krankheitsverlaufs Ihrer Mutter.
      Die Beschlagnahmung erfolgte unserer Erfahrung nach dem Krankheitsverlauf vorgelagerten Sturz in häuslicher Umgebung.
      Wenn Sie das Ergebnis der Obduktion, aus Ihrer Schilderung geht nicht hervor, dass diese gemacht wurde, wissen möchten, müssen Sie sich an die Polizei wenden. Sollte diese keine Auskunft erteilen (können), bleibt Ihnen nur der Weg über einen Anwalt. Weiterhin ist es fraglich, ob die Obduktion einen Hinweis zur Schuldfrage enthält.

  6. Guten Tag. Ich möchte gerne wissen, ob ich beim Einsatz v. d. Kriminalpolizei beim Sterbefall Gebühren zahlen muss – Der Bestatter hat mir 80 € in Rechnung. gestellt.
    Mein Mann ist am 30.11.2021 verstorben. Der Notarzt hat als Todesursache unbekannt angekreuzt. Er hat alle v. mir angegebenen Hinweise nicht beachtet.. wie z.B. Erbrochener Kot, 23 Jahre Pflegefall ,hat die DIN A4 Seiten Anamnese erst nach dem Tod eingesehen.Die Staatsanwaltschaft hat am nächsten Tag bei meinem Sohn angefragt, ob wir Strafantrag gegen den Arzt stellen wollten, denn die haben auch die Anamnese eingesehen.
    Ich komme nicht richtig zur Ruhe, weil ich mir jetzt als Mörderin vorkomme, obwohl ich meinen Mann die 23 Jahre alleine gepflegt habe damit es trotz seiner schweren Krankheit (Gehirnbluten am Stammhirn – u. einige Folgeerkrankungen – zum Schluss Demenz) immer „gut“ ging. Ein Strafantrag kann mir auch die Bilder der letzten Stunde nicht nehmen.

    1. Sehr geehrte Frau Gruschke,

      was Ihnen widerfahren ist tut mir leid.

      Über den Strafantrag haben Sie ja schon negativ entschieden. Trotzdem würde ich, sofern es Ihnen hilft, das Gespräch mit dem Notarzt suchen, ihn auf seine Fehler hinweisen und ihm darlegen, wie es Ihnen geht. Vielleicht überdenkt er sein handeln und möglicher Weise geht es Ihnen danach auch besser.

      Wenn ein Arzt, aus welchen Gründen auch immer, Todesursache unbekannt ankreuzt, ist er gesetzlich dazu verpflichtet die Polizei zu informieren. Dies ist ein formaler Vorgang der die Angehörigen, in diesem Falle Sie, nicht bezichtigt falsch gehandelt zu haben. Lassen Sie sich nicht 23 Jahre Pflege durch ein Kreuz auf einem Stück Papier kaputt machen.

      Sie schreiben mir nicht, wofür Ihnen der Bestatter 80 € berechnet. In der Regel ist es so, dass alle Kosten, welche durch ein „öffentliches Interesse“ verursacht werden von der Staatskasse übernommen werden. Dies sind insbesondere Bergung, Überführung und Kühlung nebst Obduktion. Dies bedeutet alle Kosten bis zur Freigabe durch die Staatsanwaltschaft werden vom Staat übernommen. Die Kosten nach der Freigabe sind dann privat zu begleichen. Wenn die 80 € bspw. für die Besorgung der Freigabe angesetzt wurden, wäre diese Position durch Sie zu tragen.

      1. Vielen Dank für die schnelle Antwort,
        Ich habe dem Arzt über die Feuerwehr einen Brief zu kommen lassen mit Kopie an den Einsatzleiter der Feuerwehr. Darin habe ich geschrieben was ich als falsch empfunden habe, wie ich mich jetzt fühle und das er nochmal ein Seminar i.d. Rechtsmedizin belegen soll, wie man eine Todesursache feststellt und ein Totenschein erstellt, damit es nicht noch mehr Angehörigen so geht wie mir. Dies hat mir schon ein Stück weit geholfen. Der Einsatzleiter hat mir sofort geantwortet und sich entschuldigt. Auf Antwort v.d. Arzt warte ich noch. Aber durch die Rechnung bin ich wieder ein Stück zurück geworfen. 1. durch den Betrag mit dem Vermerk Abwicklung Kripo 80 € –
        2. für den Arzt 99,46 € was ich nicht wußte , dass man sofort nach dem Ableben nicht mehr b.d. Krankenkasse versichert ist. Ich werde mich Morgen bei dem Bestatter
        erkundigen wofür die 80 € berechnet wurden.
        Vielen Dank nochmal für Ihre schnelle Aufklärung

  7. Hallo zusammen,

    mein Schwiegervater wurde am Freitag (27.05.2022) tot in seiner Wohnung aufgefunden.
    Mein Schwager hat die Polizei gerufen da mein Schwiegervater seit einigen Tagen nicht mehr zu erreichen war. Die Polizei meinte das er schon seit einigen Tagen dort gelegen haben muss und der Leichnam wurde beschlagnahmt um die Todesursache zu klären.
    Wie lange muss man in der Regel damit rechnen bis wir meinen Schwiegervater beisetzen können?

    1. Hallo Frau Faßbender,

      die Kripo wird am Montag ihren Bericht an die Staatsanwaltschaft weiterleiten. Ist keine Obduktion notwendig wird die Freigabe Mitte bis Ende der Woche vorliegen. Ansonsten Anfang der darauf folgenden Woche.

      Dies sind unsere Erfahrungswerte im Raum Ludwigshafen. Ihr beauftragter Bestatter kann Ihnen hierzu sicherlich seine Erfahrungen darlegen.

  8. Hallo Herr Scherer, mein Bruder 46 Jahre ist im Europalöschen Ausland verstorben. Er hat aus beruflichen Gründen dort gewohnt. Er ist zuhause verstorben, nach Freigabe des Leichnams, soll ein natürlicher Tod vorliegen (Herzinfarkt).
    Als Schwester habe ich keinerlei Informationen bekommen, sondern nur die Ehefrau.
    Daraufhin war ich bei der Polizei, da dies nur anhand einer Leichenschau und nicht anhand einer Obduktion festgestellt würde.
    Ich sagte dem Kripobeamten das ich eine Oduktion wünsche. Er teilte mir mit, das wenn alle Unterlagen aus dem Ausland ordnungsgemäß vorliegen, kein Staatsanwalt eine Obduktion veranlasst.
    Er würde sich erkundigen. Der Leichnam war gerade auf den Weg nach Deutschland.

    Einige Tage später habe ich vom Bestatter erfahren, das der Leichnam sofort beschlagnahmt wurde und obduziert wird.

    Weil es sich um ein schwebendes Verfahren handelt, bekomme ich immer noch keine Auskunft.

    Meine Frage: Was könnte diese schnelle Beschlagnahmung verursacht haben?

    Die Beerdigung war inzwischen, da waren mehrere Kripo Beamte, ist das normal?

    Vielen Dank im Voraus
    Frau M.

    1. Sehr geehrte Frau Musiol,

      es tut mir leid, dass ich Ihre Fragen nicht beantworten kann.

      Es wird Ihnen nicht viel anderes übrig bleiben als Ihr Interessen mittels eines Rechtsbeistandes durchzusetzen.

  9. Hallo Herr Scherer, Mein Vater ist kürzlich verstorben und die Polizei / Kripo hat einen Bestatter nach Liste organisiert. Mein Vater hatte zu Lebzeiten alles geklärt und selbst organisiert. Jetzt ist es so das unser Bestatter nach Freigabe durch die Staatsanwaltschaft meinen Vater abholen wollte und der Bestatter der ihn abgeholt hat, verlangt jetzt knapp 600 Euro sonst gibt er ihn nicht heraus. Mir fehlen hierfür die Worte und ich finde es respektlos gegen über eines verstorbenen Menschen. Ebenso können wir keine Dokumente beantragen da diese alle bei dem Bestattungsinstitut liegen. Muss ich jetzt das Geld bezahlen? Mein Bestatter sagt natürlich nein und das er sein Geld von der Polizei bekommt.

    1. Hallo Herr F.,

      Sie sind nicht Auftraggeber, dies ist die Kripo. Weiterhin ist es nicht erlaubt einen Leichnam oder eine Urne quasi als „Geisel“ einzubehalten bis die Forderung bezahlt ist.

      Ich würde dieses Verhalten umgehend der Polizei melden. Fordern Sie diese auf sofort mit Ihnen zu dem betreffenden Bestatter zu gehen und die Herausgabe des Leichnams als auch der Papiere zu verlangen. Weiterhin würde ich die Kripo und den Bestatterverband über das Verhalten des Kollegen informieren.

      Die zusätzlichen Tage der Kühlung bei dem durch die Polizei beauftragten Bestatter als auch die Kosten der vergeblichen Anfahrt des durch Sie beauftragten Bestatters sind meiner Meinung nach nicht durch Sie zu tragen.

      Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.

  10. Als ich den Anruf über den plötzlichen Tod meines Vaters erhielt, war ich am Boden zerstört. Doch die Nachricht, dass er aufgrund ungeklärter Todesumstände beschlagnahmt wurde, machte alles noch komplizierter. Ich verstand nicht, was das bedeutete und fühlte mich hilflos. Die Tage der Ungewissheit waren quälend. Ich wünschte, ich hätte mehr über diesen Prozess gewusst, um besser vorbereitet zu sein. Dieser Artikel hat Licht ins Dunkel gebracht und mir geholfen, die Situation besser zu verstehen. Es ist wichtig, dass Menschen über die rechtlichen Abläufe nach einem Todesfall informiert sind, insbesondere wenn die Todesursache ungeklärt ist.

  11. Sehr geehrter Herr Scherer!
    Mein Mann vor 4 Tagen im 81. Lebensjahr. Im Sommer 2014 erlitt er nach einem Sturz in der Häuslichkeit ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und war seitdem ein Pflegefall mit Pflegegrad 5. Ich habe ihn seitdem bis zum letzten Atemzug zu Hause gepflegt. Die letzten 2 Wochen wurde er von einem ambulanten Palliativteam betreut. Eine Ärztin aus dem Team hat den Tod bestätigt und natürliche Todesursache angekreuzt. Am nächsten Tag musste sie den Totenschein auf „ungeklärte Todesursache “ ändern, und die Kriminalpolizei informieren, die dann 2 Beamte vorbeischickte. Diese haben ohne medizinische Ausbildung eine Totenschau durchgeführt und diverse Fotos gemacht. Dazu haben sie meinen Mann ungeschickt entkleidet und alle Pflaster und Verbände abgerissen und den Leichnam beschlagnahmt . Mir wurde untersagt, ihn wieder anzukleiden.
    Das von der Kripo bestimmte Bestattungsunternehmen hat ihn dann nackt in den Plastiksack gesteckt. Ein unwürdigerer Abschied ist kaum vorstellbar. Diese Bilder gehen mir nicht mehr aus dem Kopf. Ist das alles
    rechtens?

    1. Sehr geehrte Frau Lohse,

      es tut mir sehr leid, dass Sie eine solche Erfahrung machen mussten.

      Leichenschauwesen ist Landesrecht, das heißt, dass dies in den Gesetzten über das Leichen-, Friedhofs-, und Bestattungswesen geregelt ist. Ich gehe davon aus, dass sich Ihr Fall in Rheinland-Pfalz ereignet hat. Hier ist es im BestG RLP § 11 geregelt.
      Ich kenne die Hintergründe nicht, wieso die Ärztin am nächsten Tag die Todesbescheinigung geändert hat. Ihr müsste das Krankheitsbild von Ihrem Mann bekannt sein. Dass die Polizeibeamten eine Leichenschau durchgeführt haben, ist für mich sehr fraglich, denn normalerweise muss ein Arzt die Leichenschau an einem unbekleideten Körper vornehmen und nicht die Polizei. Diese muss lediglich beiwohnen. Dass die Polizeibeamten Ihren Mann ungeschickt entkleidet haben, tut mir leid, warum diese einen solchen Umgang hatten, kann ich Ihnen nicht beantworten. Dass die Polizei Fotos macht, ist bei einer Beschlagnahmung immer gegeben, da diese Beweise sichern muss. Auch dass Sie Ihren Mann nicht mehr ankleiden durften ist richtig, da keine Veränderungen am Verstorbenen bei einer Beschlagnahmung durchgeführt werden dürfen. Der pietätlose Umgang des Bestattungsunternehmen liegt alleine beim Bestatter.

      Sie können bei der Ärztin nachfragen, die die Todesbescheinigung ausgestellt hat, wie es zu der Änderung der Todesursache kam. Bezüglich des Bestattungsunternehmens ist es wichtig zu wissen, dass für die polizeiliche Abholungen das Institut gerufen wird, welches einen Vertrag mit der Polizei hat. Nach der erteilten Freigabe durch die Staatsanwaltschaft, können Sie sich an einen Bestatter Ihres Vertrauens wenden, welcher Ihren Mann dann wieder ankleiden kann und eventuell auch eine pietätvolle Verabschiedung am offenen Sarg vorbereitet.

      Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne jederzeit telefonisch bei uns melden.

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