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Frist zur Überführung Verstorbener

Abholung in einem Alten- und Pflegeheim.

Die Frist zur Überführung Verstorbener, wer kennt sie? In den allermeisten Fällen ist die Situation folgende: Der letzte Atemzug ist gemacht, der Tod eingetreten. Der Leichnam muss aus dem Haus! Schnell den Bestatter anrufen.

Ist dem so? Warum baut man so einen Druck auf? Was sagt der Gesetzgeber dazu und ist diese Vorgehensweise sinnvoll?

Gesetzesgrundlage

In §14, Abs. 1 BestG Rheinland-Pfalz heißt es hierzu: „Die Überführung muss spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes beginnen.“ Die Frist zur Überführung beträgt demnach anderthalb Tage. Bevor die Überführung erfolgen kann ist die Todesbescheinigung vom Leichenschau durchführenden Arzt auszustellen. Dieser ist unverzüglich nach Einritt des Todes zu rufen und hat die Leichenschau am unbekleideten Körper durchzuführen. Erst danach darf der Bestatter mit der Überführung beginnen.

Die Todesbescheinigung liegt vor. Also den Bestatter anrufen, dass dieser den Leichnam gleich abholt? Im Regelfall ist dies nicht notwendig. Hierzu schauen wir uns nachfolgend verschiedene typische Situationen an.

Zu Hause

Liegt die verstorbene Person auf dem Boden, legt der Notarzt mit den Sanitätern den Leichnam ins Bett, auf das Sofa oder setzt diese in einen Sessel. Wenn nicht, bitten Sie die anwesenden Personen darum. Sollten Sie mit Hilfe anderer keine für Sie vertretbare Situation schaffen können, besprechen Sie mit uns, ob es tatsächlich notwendig ist die Überführung sofort einzuleiten.

In allen anderen Situationen sollten Sie die vom Gesetzgeber eingeräumte Frist nutzen. Sie, Ihre Familie, Freunde und Nachbarn haben so die Gelegenheit sich von der verstorbenen Person in vertrauter Umgebung zu verabschieden.

Holen wir die verstorbene Person kurz nach Eintritt des Todes ab, sieht diese in nahezu allen Fällen so aus als würde diese nur schlafen. Wenn Sie die eingeräumte Zeit nutzen, werden Sie feststellen, dass der Körper auskühlt, die Leichenstarre einsetzt und sich an den typischen Stellen Leichenflecke zeigen. Dies ist nicht schlimm, dies ist normal. Und es hilft allen Trauernden zu begreifen, dass der nahe Angehörige eben nicht schläft – er ist tot.

Wenn Sie sich ob der Situation unsicher sind, rufen Sie uns an. Gemeinsam finden wir den für Sie richtigen Weg.

Im Krankenhaus

Nach Eintritt des Todes wird die Person angerufen, die in der Patientenakte eingetragen ist. Tritt der Todesfall nachts ein, ist es ausreichend uns am nächsten Tag anzurufen. Tagsüber werktags oder am Wochenende sollten Sie uns zeitnah informieren. Wir machen mit Ihnen einen Termin aus um alles weitere zu besprechen. Nach dem Gespräch wird dann, wie mit Ihnen vereinbart, agiert.

Abholung eines Verstorbenen in einem Krankenhaus auf Station.
Überführung eines Verstorbenen in einem Krankenhaus auf Station.

Die Angehörigen sollten das Krankenhauspersonal, wenn der Wunsch besteht, darum bitten den Verstorbenen noch einmal sehen zu können.

Frist zur Überführung im Pflegeheim

Beim Todesfall in einem Pflegeheim gilt grundsätzlich das schon unter der Überschrift „zu Hause“ gesagte.

Leider werden immer wieder Angehörigen durch das Pflegepersonal unter Druck gesetzt, den Leichnam schnellst möglich abholen zu lassen. Hierzu werden Argumente angeführt wie:

  • das Zimmer schnellstmöglich neu belegen zu müssen
  • keine Kühlung im Haus zu haben
  • Unzumutbarkeit gegenüber den anderen Bewohnern
  • kein Einbettzimmer zur Verfügung zu haben
  • etc.

In den meisten Fällen sind dies Scheinargumente aus Unwissenheit über die Rechtslage und der Unsicherheit des Personals im Todesfall. Kommen Sie dem Drängen nach, entziehen sie den Pflegerinnen und Pflegern, die zum Zeitpunkt des Todes Freizeit haben, die Möglichkeit sich von der verstorbenen Person zu verabschieden. Unserer Meinung nach hat auch dieser Personenkreis ein Recht darauf, gerade bei langjähriger Pflege.

Weiterhin können Sie sich unter Umständen Kosten für Nachtarbeit, Notsargbenutzung und unnötige Überführungen ersparen, wenn sie diesem Drängen nicht nachgeben. Sprechen sie mit uns, wir helfen ihnen gerne weiter.

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