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Leichenschaugebühren

Todesbescheinigung nicht vertraulicher Teil

Zum 01.01.2020 trat durch die Änderung der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) eine Erhöhung der Leichenschaugebühren in Kraft. Hintergrund ist die nach Meinung der Ärzteschaft zu geringe Entlohnung des zeitlichen Aufwands.

vorläufige Leichenschaugebühr

Für die vorläufige Leichenschau und der damit verbundenen vorläufigen Todesbescheinigung konnte bislang ein Arzt keine Gebühr verlangen. Seit Anfang des Jahres kann für diese Leistung bis zu 110,51 € berechnet werden.

Mit der vorläufigen Todesbescheinigung ist keine Bestattung möglich. Folglich kommt es bei den Hinterbliebenen zu einer erhöhten finanziellen Belastung, da ein anderer Arzt später die eigentliche Leichenschau durchführt. Dieser rechnet seine Leistung ebenfalls gegenüber den Angehörigen ab. Der Arzt, der eine vorläufige Leichenschau durchgeführt hat, darf später nicht die eingehende Leichenschau zusätzlich berechnen.

eingehende Leichenschaugebühr

Die eingehende Leichenschau ist Voraussetzung für die Bestattung. In der Regel liegen die Gebühren hierfür zwischen 103 € bis 265 €. Die Leistungen sind nur mit dem einfachen Gebührensatz (1,0) berechenbar. Die Berechnung erfolgt in Abhängigkeit von der Dauer und dem Umfang der Leichenschau sowie dem Wochentag und der Uhrzeit der Leistungserbringung als auch der Entfernung zum Sterbeort.

Detailliertere Informationen und Beispielrechnungen stellt Aeternitas e.V., Verbraucherinitiative Bestattungskultur zur Verfügung. In zusammengefasster Form finden Sie diese auch bei der PVS Südwest.

Fazit

Notarztwagen
Notarztwagen

Durch die Änderung der GOÄ zum 01.01.2020 erfahren die Hinterbliebenen eine finanzielle Mehrbelastung durch die verpflichtend durchzuführende Leichenschau. Durch eine durchdachte Vorgehensweise können zusätzliche Kosten in aller Regel vermieden werden.

Im Falle eines Unfalls ist sofort ein Notruf abzusetzen.

Im Falle eines natürlichen Todes ist kein Notruf erforderlich. Wir empfehlen nach Eintritt des Trauerfalls sich zuerst mit dem Hausarzt in Verbindung zu setzen. Der Hausarzt des Verstorbenen ist der richtige Ansprechpartner, da er über die Krankengeschichte informiert ist. Er kann genauere Rückschlüsse auf die Todesursache ziehen. Erst wenn dieser nicht erreichbar ist wenden Sie sich an die ärztliche Notfalldienstzentrale 116 117 (geschaltet außerhalb der normalen Praxisöffnungszeiten).

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