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GEMA-Gebühren bei Trauerfeiern

GEMA-Gebühren, Bild von Gerd Altmann, Pixabay

Müssen Angehörige GEMA-Gebühren bezahlen, wenn diese vor oder während der Trauerfeierlichkeiten Musik über Bluetooth oder von einer CD beziehungsweise einem USB-Stick abspielen lassen? Diese Frage stellen sich Angehörige, wenn diese nicht auf Lieder aus beispielsweise dem evangelischen oder katholischen Gesangbuch zurückgreifen.

Wer ist die GEMA?

Die GEMA ist ein Zusammenschluss von Komponisten, Textdichern, Musikverlegern sowie deren Rechtsnachfolgern. Ziel der Gemeinschaft ist eine faire Vergütung, wenn Werke der Mitglieder öffentlich genutzt werden. Eine Verpflichtung der oben genannten Sparten der GEMA beizutreten gibt es nicht. Es gibt daher auch Musik und Texte für die keine Gebühren abzuführen sind (siehe weiter unten).

Gesetzliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlagen sind zum einen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) und zum anderen das Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG). Welche Verwertungsgesellschaften es außer der GEMA noch gibt ist beim Deutschen Patent- und Markenamt nachzulesen.

Wer zahlt die Gebühren

Die Gebühren zahlt derjenige, der organisatorisch und wirtschaftlich für die öffentliche Nutzung von Musik verantwortlich ist. Dies sind in erster Linie Veranstalter, Gastronomen, Einzelhändler, Online-Anbieter und Vereine. Hierunter fallen auch Angehörige. Die zu entrichtende Gebühr beträgt Stand 2022 18,00 €.

GEMA freie Musik

Musik für die keine Gebühren abzuführen sind findet man im Internet. Das Spektrum und die Anzahl der Lieder wächst. Es werden zahlreiche Portale ausgegeben wenn man die Suchbegriffe „gemafreie musik kostenlos veranstaltung“ eingibt. Innerhalb der Website kann man nach Genres suchen und sich das Lied vor dem Download anhören.

Um in keine Falle zu tappen sollten auf jeden Fall vor dem herunterladen die allgemeinen Geschäftsbedingungen studiert werden. Weiterhin gilt es zu prüfen, ob das Musikstück auch für eine öffentliche Wiedergabe freigegeben ist.


Resümee

Wenn sie uns mit der Betreuung Ihres Todesfalles beauftragt haben, müssen Sie sich mit diesem Thema nicht befassen, da wir Mitglied im Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. sind. Der Verband hat für seine Mitglieder einen Rahmenvertrag mit der Verwertungsgesellschaft geschlossen. Über diesen Vertrag sind die Gebühren abgegolten. Es erfolgt also keine zusätzliche finanzielle Belastung.

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