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Krematorien an der Kapazitätsgrenze!?

Trauerhalle des Hauptfriedhofs Ludwigshafen mit angegliedertem Krematorium.

Waren oder sind die Krematorien durch die Pandemie an deren Kapazitätsgrenze? Die Bilder von Kühlräumen mit übereinander gestapelten Särgen lässt es vermuten. Was ist dran, gab oder gibt es einen allgemeinen Notstand? Nachfolgend ein Einblick aus unserer Sicht auf die Dinge.

öffentliche Wahrnehmung

Durch die Presse und die Berichte im Fernsehen entstand in der Bevölkerung der Eindruck alle Krematorien hätten durch die erhöhten Todesfallzahlen ihre Kapazitätsgrenze erreicht oder auch schon überschritten. Die hierzu publizierten Bilder taten ihr übriges.

Da schlechte Nachrichten immer eine erhöhte Aufmerksamkeit der Bevölkerung erregen, lassen sich diese besser zu Geld machen als gute. Das Interesse der Bevölkerung war geweckt ohne die Hintergründe für den „Missstand“ mitzuliefern.

Fakt ist, dass die Todesrate in den Monaten November, Dezember 2020 und Januar 2021 erhöht war. Verantwortlich für die „Schieflage“ sind jedoch auch andere Rahmenbedingungen.

Eingang zur Trauerhalle des Hauptfriedhofs Ludwigshafen.
Eingang zur Trauerhalle des Hauptfriedhofs Ludwigshafen.

saisonaler Einfluss

In den oben genannten Monaten liegen die meisten Feiertage des Jahres. Auch wenn diese nicht für alle Bundesländer gleichermaßen gelten, bietet sich die Nutzung als Brückentag an.

  • 03.10.2020, Tag der deutschen Einheit (Samstag)
  • 31.10.2020, Reformationstag (Samstag)
  • 01.11.2020, Allerheiligen (Sonntag)
  • 18.11.2020, Buß- und Bettag (Mittwoch)
  • 25.12.2020, 1. Weihnachtsfeiertag (Freitag)
  • 26.12.2020, 2. Weihnachtsfeiertag (Samstag)
  • 01.01.2021, Neujahr, (Freitag)
  • 06.01.2021, Heilige Drei Könige, (Freitag)

Weiterhin sind die Sterbezahlen in diesen Monaten gegenüber dem Rest des Jahres ohnehin schon erhöht. Allein hierdurch kam es zu einem Rückstau bei den Einäscherungen in den Krematorien.

regionaler Einfluss

Schaut man sich die geographische Lage der betroffenen Krematorien an, stellt man fest, dass diese in der Nähe der Grenze zu unseren östlichen Mitgliedsstaaten der EU liegen.

Die Regierungen schlossen die Grenzen und schotteten sich gegenüber den Nachbarstaaten ab. In Folge konnten keine Kremierungen im Ausland durchgeführt werden. Die Verstorbenen mussten allesamt in deutschen Krematorien angeliefert werden. Dies führte zwangsläufig zu erhöhten Zahlen.

organisatorische Defizite

Einige Krematorien, welche an ihre Kapazitätsgrenze kamen, nahmen die angebotene Hilfe anderer nicht an. Weiterhin verharrte man im bestehenden Arbeitszeitmodell anstatt dieses dem erhöhten Auftragseingang anzupassen. Diese Überbelastung ist daher regional und hausgemacht.

Trauerhalle des Hauptfriedhofs Ludwigshafen mit Übergang zur Krematorium.
Trauerhalle des Hauptfriedhofs Ludwigshafen mit Übergang zum Krematorium.

rechtliche Rahmenbedingungen

In einigen Bundesländern war, neben der Willenserklärung zur Einäscherung und der amtsärztlichen Untersuchung nebst Überschreitung der 48-Stunden-Frist, auch die Vorlage der Sterbeurkunde und der Bestattungsgenehmigung vor Einäscherung zwingend notwendig.

Vor der Pandemie konnte der Bestatter die Sterbeurkunden und die Bestattungsgenehmigung an einem einzigen Tag besorgen. Seit einigen Monaten gestaltet sich dies jedoch wesentlich zeitaufwändiger. Die Unterlagen zur Beurkundung werden beim zuständigen Standesamt abgegeben. Mit viel Glück erhält man am darauf folgenden Tag die beantragten Sterbeurkunden. Danach gibt man die erforderlichen Unterlagen am Ort der Beisetzung ab um die Bestattungsgenehmigung zu erhalten. Auch diese erhält man wiederum einen Tag später.

Diese verlorenen 3 Tage führten ebenfalls zu einem erhöhten Aufkommen an Särgen in den Krematorien. Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat in der Zwischenzeit eine andere Regelung, welche eine frühere Einäscherung zulässt, getroffen.

rechnerische Betrachtung

Im Dezember 2020 verstarben 24.038 mehr Menschen als durchschnittlich in den Jahren 2016 bis 2019. Pro Tag entspricht dies ca. 775 Todesfällen. Bei über 160 Krematorien, die derzeit in Deutschland in Betrieb sind, entfallen somit auf ein Krematorium gerundet 5 zusätzliche Sterbefälle.

Diese Berechnung unterstellt, dass alle zusätzlich Verstorbenen eingeäschert werden. Dies ist jedoch nicht der Fall. Die Erdbestattung ist auch in Zeiten der Pandemie weiterhin erlaubt. Die Zahl von 5 ist folgerichtig zu hoch angesetzt. Der zeitliche Mehraufwand für die zusätzlichen 5 Sterbefälle ist durch eine kurzfristige Ausweitung der Arbeitszeit durchaus kompensierbar.

Zusammenfassung

Eine Überschreitung der Kapazitätsgrenze aller Krematorien in Deutschland lag nie vor. Es handelte sich hierbei um regionale und zeitlich begrenzte Engpässe, welche durch vielfache Einflussfaktoren bestimmt waren.


Obige Ausführungen beruhen auf eigenen Erfahrungen als auch Informationen aus der Zeitschrift eternity, Jahrgang 26, Ausgabe Februar 2021.

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