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Trinkgeld

Trinkgeld

Wie viel Trinkgeld gibt man den an den Trauerfeierlichkeiten beteiligten Personen wie Friedhofswärter, Sargträger, Organist oder Pfarrer? Wir werden immer wieder auf dieses Thema angesprochen und versuchen im Nachfolgenden eine kleine Hilfestellung zu geben.

Was ist Trinkgeld?

Trinkgeld ist freiwillig, niemand ist verpflichtet ein Trinkgeld zu geben. Es ist in erster Linie eine Anerkennung für eine gut erbrachte Leistung.

Für manche ist es auch ein Bedürfnis den Mitwirkenden ein Dankeschön zukommen zu lassen. Oder es ist in bestimmten Regionen einfach üblich.

Wem sollte man eine Anerkennung zukommen lassen?

Trinkgeld gibt man dem, der es verdient hat oder dem, der es braucht. Man kann es aber auch dem geben, der einem nützt.

Jeder an den Trauerfeierlichkeiten beteiligten Personen wird in der Regel bezahlt. Der Pfarrer über die Kirchensteuer, die Sargträger und der Organist über die Kommune oder den Bestatter und der Friedhofswärter über die Friedhofsverwaltung. Letztendlich alle aus ihrem Geldbeutel.

Schaut man sich jedoch die Einkommensverhältnisse und die Bedürftigkeit der einzelnen Personengruppen an, ergibt sich ein eindeutiges Gefälle. Dies könnte ein Grund sein, nicht jedem, also pauschal, ein Trinkgeld zukommen zu lassen.

Andererseits hat man mit dem Friedhofspersonal über Jahre Kontakt. Wäre es da nicht sinnvoll bei diesem gut in Erinnerung zu bleiben und dieses für sich zu gewinnen?

Wie hoch sollte das Trinkgeld sein?

„Es darf nicht klimpern, es sollte rascheln.“

In der Gastronomie beispielsweise hat man es einfach. Der Rechnungsbetrag wird aufgerundet. Die Differenz ist das Trinkgeld für die Bedienung.

Für Trauerfeierlichkeiten lässt sich aus obigem Spruch ableiten, dass die Untergrenze bei einem Fünfeuroschein liegt. Nach oben sind keine Grenzen gesetzt. Man sollte es aber auch nicht übertreiben.

Ratschlag

Ein großer Schein für alle Beteiligten ist keine gute Idee. Derjenige, der den Schein überreicht bekommt ist meist nicht in der Lage diesen „klein“ zu machen um jedem den gleichen Anteil zukommen zu lassen. Zu allem Überfluss kann es zu Pfennigsbeträgen kommen.

Besser ist es wie im folgenden Beispiel vorzugehen:

Sie haben sich darauf geeinigt den Sargträgern und dem Friedhofswärter je 10 € zu geben. Wenn sie nicht genau wissen, wie viele Personen als Akteure bei den Trauerfeierlichkeiten beteiligt sind, nehmen sie zusätzlich noch zwei oder drei Kuverts mit. Jedes Kuvert, das nicht zugeklebt ist, ist mit 2 Fünfeuroscheinen bestückt. In der Hosentasche haben sie ausreichend weitere Fünfeuroscheine.

Sollte Ihnen die Dienstleistung nicht gefallen, können Sie entweder kein Kuvert übergeben oder einen Schein heraus nehmen. Entspricht die Leistung des Personals Ihren Erwartungen übergeben Sie die Kuverts wie sie vorbereitet wurden, werden diese übertroffen, legen Sie noch einen oder zwei Fünfer dazu.


Sollten Sie sich bei der Höhe der Kondolenzspende unsicher sein geben wir Ihnen hier eine Hilfestellung.

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