In Deutschland dürfen Verstorbene ausschließlich in einem Sarg transportiert und beerdigt beziehungsweise eingeäschert werden (Sargpflicht). Eine Beisetzung im Leinentuch ist untersagt.
Die Bestattung des Leichnams erfolgt nach muslimischer Tradition in einem Leichentuch. Für muslimische Bestattungen machen die meisten Bestattungsgesetze allerdings eine Ausnahme.
Welche Friedhöfe bieten ein muslimisches Gräberfeld an?
Auf dem Hauptfriedhof in Ludwigshafen ist ein Gräberfeld mit Ausrichtung nach Mekka eingerichtet. Dieses verfügt über einen rituellen Aufbahrungstisch und gibt somit muslimischen Angehörigen die Möglichkeit ihre Verstorbenen nach deren Glauben beizusetzen.

Landau hat im Dezember 2019 eine Fläche von 600 m² neben dem Hauptfriedhof genehmigt. In diesem finden nach Fertigstellung bis zu 64 Menschen nach muslimischem Ritus ihre letzte Ruhe.
In Schifferstadt gibt es auch ein Feld, dessen Gräber ebenfalls nach den Vorgaben muslimischen Glaubens hergerichtet sind.
Eine Liste weiterer in Gebetsrichtung ausgerichteter Grabfelder ist hier zu finden.
Ist für Christen eine Bestattung im Leinentuch erlaubt?
Das Verwaltungsgericht in Karlsruhe hat am 02.01.2020 ein Urteil veröffentlicht (Az.: 12 K 7491/18), das eine sarglose Bestattung nur bei Bestehen einer entsprechenden Glaubensregel gestattet, sofern keine gesundheitlichen Gefahren zu befürchten sind.
Die Kläger leiteten ihren Anspruch direkt aus der Bibel ab wonach Täufling und Leichnam nur in ein Leintuch gehüllt werden. Dies entspreche auch der Grablegung Jesu.
Das Gericht sah jedoch keine Existenz einer Glaubensregel ihrer Religionsgemeinschaft, die diese Bestattungsart gebiete. Die Kläger konnten nicht darlegen, dass sie die sarglose Bestattung als verpflichtendes religiöses Gebot empfinden. Das Gericht entschied, wenn die Religionszugehörigkeit keine Tuchbestattung vorsieht, besteht diesbezüglich kein Anspruch.
Ist eine Beisetzung nach muslimischem Glauben in Deutschland möglich?
Eine Beisetzung am Tag des Todes ist nach deutschem Recht nicht gestattet, da eine Wartezeit von mindestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes einzuhalten ist (§15, Abs. 1 BestG)

Weiterhin ist es im Islam nicht üblich ein Grab nach frühestens 25 Jahren wieder aufzulösen. Dies stellt Betreiber von Friedhöfen vor Probleme, da eine Einebnung, Umstrukturierung und spätere Neubelegung von Grabfeldern dann nicht möglich ist.
Fazit
Verstorbene muslimischen Glaubens können sich nach den Vorgaben ihrer Religion in einem Leinentuch beisetzen lassen, sofern keine gesundheitlichen Gefahren bestehen und die Friedhofsatzung diese Art der Beisetzung gestattet.
Verstorbene christlichen Glaubens ist dies nach heutiger Gesetzeslage nicht erlaubt.
Das Eingangsbild zeigt das Eingangsportal der Alemi Islam Moschee in Lu/Rh.
Update 01.07.2020:
Die Stadt Ludwigshafen/Rh. ändert die Friedhofssatzung. Dies veröffentlichte „Die Rheinpfalz“ Nr. 150 am 1. Juli 220.

Vielen Dank, toller Beitrag
Interessant, dass nach muslimischer Tradition die Bestattung des Leichnams in einem Leichentuch erfolgt und deshalb die Sargpflicht nicht unbedingt eingehalten werden muss. Ich finde es wichtig, dass man die Traditionen andere Glaubensrichtungen ermöglicht und inkludiert. Ich möchte gerne mehr über unterschiedliche Formen von Bestattungen lesen.
Ich finde die Sargplicht in Deutschland sehr einengend. Das Bestattungswesen sollte sich offener und vielfältiger entwickeln- Ich als ex-christin und nicht-muslimin würde gerne in einem Leinentuch bestattet werden, unter anderm aus ökologischen Gründen. Wozu braucht man die grosse Holzkiste? Dann dauert es auch nicht so lange bis man eins wird mit der Erde. Habe sowieso immer etwas Klaustrophobie…
Ein Sarg wird unter anderem zum Transport und der Aufbahrung des Leichnams benötigt. Weiterhin dient das Holz im Krematorium als Energielieferant für die Einäscherung. Bei der Erdbestattung sorgt er für ausreichend „Luft“, welche die Mircroorganismen und Bakterien für die Zersetzung benötigen.