In Deutschland dürfen Verstorbene ausschließlich in einem Sarg transportiert und beerdigt beziehungsweise eingeäschert werden (Sargpflicht). Eine Beisetzung im Leinentuch ist untersagt.
Die Bestattung des Leichnams erfolgt nach muslimischer Tradition in einem Leichentuch. Für muslimische Bestattungen machen die meisten Bestattungsgesetze allerdings eine Ausnahme.
Welche Friedhöfe bieten ein muslimisches Gräberfeld an?
Auf dem Hauptfriedhof in Ludwigshafen ist ein Gräberfeld mit Ausrichtung nach Mekka eingerichtet. Dieses verfügt über einen rituellen Aufbahrungstisch und gibt somit muslimischen Angehörigen die Möglichkeit ihre Verstorbenen nach deren Glauben beizusetzen.
Landau hat im Dezember 2019 eine Fläche von 600 m² neben dem Hauptfriedhof genehmigt. In diesem finden nach Fertigstellung bis zu 64 Menschen nach muslimischem Ritus ihre letzte Ruhe.
In Schifferstadt gibt es auch ein Feld, dessen Gräber ebenfalls nach den Vorgaben muslimischen Glaubens hergerichtet sind.
Eine Liste weiterer in Gebetsrichtung ausgerichteter Grabfelder ist hier zu finden.
Ist für Christen eine Bestattung im Leinentuch erlaubt?
Das Verwaltungsgericht in Karlsruhe hat am 02.01.2020 ein Urteil veröffentlicht (Az.: 12 K 7491/18), das eine sarglose Bestattung nur bei Bestehen einer entsprechenden Glaubensregel gestattet, sofern keine gesundheitlichen Gefahren zu befürchten sind.
Die Kläger leiteten ihren Anspruch direkt aus der Bibel ab wonach Täufling und Leichnam nur in ein Leintuch gehüllt werden. Dies entspreche auch der Grablegung Jesu.
Das Gericht sah jedoch keine Existenz einer Glaubensregel ihrer Religionsgemeinschaft, die diese Bestattungsart gebiete. Die Kläger konnten nicht darlegen, dass sie die sarglose Bestattung als verpflichtendes religiöses Gebot empfinden. Das Gericht entschied, wenn die Religionszugehörigkeit keine Tuchbestattung vorsieht, besteht diesbezüglich kein Anspruch.
Ist eine Beisetzung nach muslimischem Glauben in Deutschland möglich?
Eine Beisetzung am Tag des Todes ist nach deutschem Recht nicht gestattet, da eine Wartezeit von mindestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes einzuhalten ist (§15, Abs. 1 BestG)
Weiterhin ist es im Islam nicht üblich ein Grab nach frühestens 25 Jahren wieder aufzulösen. Dies stellt Betreiber von Friedhöfen vor Probleme, da eine Einebnung, Umstrukturierung und spätere Neubelegung von Grabfeldern dann nicht möglich ist.
Fazit
Verstorbene muslimischen Glaubens können sich nach den Vorgaben ihrer Religion in einem Leinentuch beisetzen lassen, sofern keine gesundheitlichen Gefahren bestehen und die Friedhofsatzung diese Art der Beisetzung gestattet.
Verstorbene christlichen Glaubens ist dies nach heutiger Gesetzeslage nicht erlaubt.
Das Eingangsbild zeigt das Eingangsportal der Alemi Islam Moschee in Lu/Rh.
Update 01.07.2020:
Die Stadt Ludwigshafen/Rh. ändert die Friedhofssatzung. Dies veröffentlichte „Die Rheinpfalz“ Nr. 150 am 1. Juli 220.
Vielen Dank, toller Beitrag
Interessant, dass nach muslimischer Tradition die Bestattung des Leichnams in einem Leichentuch erfolgt und deshalb die Sargpflicht nicht unbedingt eingehalten werden muss. Ich finde es wichtig, dass man die Traditionen andere Glaubensrichtungen ermöglicht und inkludiert. Ich möchte gerne mehr über unterschiedliche Formen von Bestattungen lesen.
Ich finde die Sargplicht in Deutschland sehr einengend. Das Bestattungswesen sollte sich offener und vielfältiger entwickeln- Ich als ex-christin und nicht-muslimin würde gerne in einem Leinentuch bestattet werden, unter anderm aus ökologischen Gründen. Wozu braucht man die grosse Holzkiste? Dann dauert es auch nicht so lange bis man eins wird mit der Erde. Habe sowieso immer etwas Klaustrophobie…
Ein Sarg wird unter anderem zum Transport und der Aufbahrung des Leichnams benötigt. Weiterhin dient das Holz im Krematorium als Energielieferant für die Einäscherung. Bei der Erdbestattung sorgt er für ausreichend „Luft“, welche die Mircroorganismen und Bakterien für die Zersetzung benötigen.
Julia, ich bin absolut deiner Meinung!!
Dazu die Frage: was hat eine Bestattung mit Religion zu tun?
Muss ich Muslim werden, um eine ökologisch gewünschte Bestattung zu bekommen??
Danke Julia. Die Kisten verrotten sowieso nicht. Und ich frage mich auch wer beschlossen hat das man in die Kisten gepackt werden muss.
Ich danke Wächter Bestattungen für diesen aufschlussreichen Artikel. Als Vorsitzender einer muslimischen Gemeinde ist es mir wichtig, dass unsere Bestattungsrituale dem deutschen Recht entsprechen. Es beruhigt mich zu wissen, dass die Bestattung im Leinentuch für Muslime erlaubt ist. Dieser Artikel wird vielen Gemeindemitgliedern Klarheit bringen. Ich werde diese Informationen in meiner Gemeinde weitergeben. Vielen Dank für die wertvollen Informationen!
Wäre nicht eine Kombination möglich? Leichentuch und gesondertes Schweißtuch für das Gesicht, idealerweise aus 100% Leinen, weiß oder naturfarben – und so eben, wo satzungsmäßig unumgänglich, eingebettet in einen einfachen Holzsarg?
Die Ruhezeit/Liegezeit lässt sich bei Kauf- bzw. Familiengräbern regelmäßig verlängern, es wird jeweils ein Verpflichteter gegenüber der Friedhofsverwaltung notwendig sein, idealerweise aus der Familie.
Von Interesse wären überdies genaue Maße und Bezugsquellen dieser Tücher – idealerweise von seriösen Anbietern, welche gerade die religiösen Aspekte mit der nötigen Pietät und Sorgfalt berücksichtigen.
In der Regel gibt die jeweilige Friedhofsatzung vor was gestattet ist und was nicht. Und die Friedhofsatzung ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Von daher ist jeder einzelne Todesfall entsprechend zu prüfen.
Ich möchte im Leinentuch gewickelt Verbrand werden. Warum ist so etwas bei uns nicht erlaubt? In England bekommt man die Asche mit nach hause, wo man sie vergräbt oder verstreut bleibt einem selbst überlassen.
Sehr geehrter Herr Nowak,
in Deutschland ist es Vorschrift in einem Sarg eingeäschert zu werden, da keine direkte Flamme auf den Verstorbenen treffen darf. Der Sarg ist der Energieträger für die Einäscherung. Dieser entzündet sich durch die heiße Luft in der Hauptbrennkammer.
Bezugnehmend auf England, das ist korrekt. Da wir in Deutschland den Friedhofszwang haben und dieser vorschreibt, dass alle sterblichen Überreste auf einem Friedhof beigesetzt werden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Wächter Bestattungen