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Auskunft über Ort und Zeit der Beisetzung

Trauergäste vor der Trauerhalle in Böhl-Iggelheim.

Darf die Auskunft über den Ort und die Zeit der Beisetzung nahen Angehörigen verweigert werden wenn dies der Auftraggeber der Bestattung sowohl gegenüber dem Bestatter als auch der Friedhofsverwaltung gefordert hat? Die Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas e.V. veröffentlichte hierzu Ende Januar 2022 ein Rechtsgutachten.

Ausgangssituation

Angehörige, die eine Bestattung in Auftrag geben, möchten nicht, dass andere Familienmitglieder an der Trauerfeier teilnehmen. Dementsprechend werden die Trauergäste persönlich eingeladen und eine eventuelle Todesanzeige erst nach erfolgter Beisetzung geschaltet. Der Auftraggeber der Bestattung untersagt der Friedhofsverwaltung als auch dem Bestatter hierüber Auskunft zu erteilen.

Grundsätzliches

Ein Recht auf Teilnahme an der Bestattung haben der Ehepartner, die Kinder und gegebenenfalls weitere Angehörige des Verstorbenen. Der Anspruch auf Auskunft gilt in der Regel nur dann nicht, wenn dieser den Wünschen und Interessen des Verstorbenen entgegen steht. Die Interessen des Auftraggebers der Bestattung sind nicht von belang.

Da der Termin nicht durch eine Todesanzeige Tage vorher veröffentlicht wird, kann der nicht eingeladenen Personenkreis den Termin nur über den beauftragten Bestatter oder die Friedhofsverwaltung erfahren.

Putten im Herbstlaub
Putten im Herbstlaub

Auskunft über den Bestatter

Hierzu müssen die ausgeschlossenen Angehörigen erst einmal wissen, welcher Bestatter beauftragt ist. Konzentrieren sich mehrere Bestattungsunternehmen an einem Ort wird dies schwierig. Ist der Todesfall in einem Alten- und Pflegeheim, Hospiz oder Krankenhaus eingetreten, erfährt man eventuell über diese Institution welcher Bestatter den Leichnam überführt hat.

Das Bestattungsunternehmen hat mit seinem Auftraggeber einen privatrechtlichen Vertrag geschlossen. Dieser Vertrag sichert dem Auftraggeber Verschwiegenheit zu. Das Unternehmen begeht eine Vertragsverletzung wenn Ort und Zeit der Beisetzung herausgegeben werden. Eine Verpflichtung des Bestatters zur Herausgabe der Daten ist nicht möglich.

Auskunft über die Friedhofsverwaltung

Auch hier besteht das grundsätzliche Problem herauszufinden auf welchem Friedhof die Beisetzung erfolgen soll.

Die Friedhofsverwaltung muss gegenüber Verwandten den Ort und die Zeit der Beisetzung bekannt geben. Die Berufung auf eine Auskunftssperre durch Angehörige ist nicht zulässig solange keine schutzwürdigen Belange des Verstorbenen berührt sind oder der Wille des Verstorbenen dem entgegen steht.

8 Kommentare

  1. Ich finde es wichtig, dass ein Bestattungsinstitut so seriös arbeitet. Da gehören eben paar Regeln dazu. Immerhin geht es hier um eine wichtige Angelegenheit.

  2. Ich halte es auch für wichtig, mit den Angehörigen zu besprechen, wo der Verstorbene beerdigt werden soll. Dieser Ort ist ein Ort, an dem sich alle versammeln und den jeder besuchen können sollte. Danke für die Mitteilung der Rechte und Regeln.

  3. Bestattungen sind etwas sehr privates. Es ist gut, dass nicht überall Infos weitergegeben werden dürfen. Manche Personen möchte man auch nicht auf einer Bestattung dabei haben.

  4. Ich war schon seit einiger Zeit auf der Suche nach mehr Informationen zur Beisetzung. Dieser Artikel ist sehr informativ. Ich denke, ich habe jetzt genug Informationen gesammelt.

  5. In schwierigen Zeiten ist es tröstlich zu wissen, dass der Schutz der Privatsphäre und die Wahrung der persönlichen Wünsche des Verstorbenen im Mittelpunkt stehen. Die Betonung des Rechts auf Teilnahme der engsten Angehörigen betont die Intimität und emotionale Bedeutung einer Beerdigung. Gleichzeitig verdeutlichen die Hürden bei der Informationsbeschaffung die Notwendigkeit von transparenten Absprachen zwischen den Beteiligten, um einen respektvollen und individuellen Abschied zu ermöglichen.

  6. Mein Vater ist im Krankenhaus gestorben und seine Ehefrau, meine Stiefmutter hat das Bestattungsunternehmen verpflichtet, Ort und Zeitpunkt der Bestattung zu verschweigen.
    Die Ehe meines Vater war schon seit Jahren nicht mehr gut und nun soll diese Ehefrau darüber entscheiden, ob ich an der Bestattung teilnehmen darf? Das ist unerhört!
    Ich bezweifle, dass sie selbst an der Bestattung teilnimmt.
    Was kann ich tun? Ich habe noch maximal eine Woche Zeit, Ort und Termin zu erfahren. Danach wird es zu spät sein. Wer kann mir kurzfristig einen guten Rat geben?

    1. Hallo Stephan,

      aus unserer Sicht bleibt nur die Möglichkeit das für den Wohnort zuständige Friedhofsamt bzw. den Friedhofswärter zu kontaktieren. Diese müssen nahen Angehörigen Auskunft geben. Wenn diese keine Information haben, bleibt noch die umliegenden Gemeinden sowie nahegelegenen Friedwälder und Ruheforste anzufragen.

      Eventuell besteht die Chance über das Standesamt, welches den Sterbefall beurkundet hat, Informationen zu erhalten.

      Auch, sollte es eine Feuerbestattung sein, kann das umliegende Krematorium Auskunft erteilen.

      Viel Erfolg.

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