Am 13.11.2019 hielten wir einen Vortrag zur Bestattungsvorsorge in der Pro Seniore Residenz Neuhofen. Dieser gliederte sich in die Bereiche rechtlicher Rahmen, Form und Inhalt sowie die Finanzierung der Bestattungsvorsorge. Durch die rege Teilnahme der Zuhörer erstreckte sich dieser auf mehr als 90 Minuten.
Rechtlicher Rahmen
Es gibt verschiedene Formen der Vorsorge. Hierzu gehören unter anderem die Patientenverfügung, die Betreuungsvollmacht, die Generalvollmacht sowie der Erbvertrag bzw. das Testament.
Der erste Teil des Vortrages ordnet den Bestattungsvorsorgevertrag gegenüber den oben genannten Vorsorgeformen im Zeitverlauf ein. Die Erläuterung der maßgeblichen Paragraphen des Bestattungsgesetzes von Rheinland Pfalz folgte im Anschluss.
Form und Inhalt
Im zweiten Drittel ging es um die Frage für wen ein Bestattungsvorsorgevertrag angeraten ist. Im Gegensatz zur weitläufigen Meinung, dass dies nur für ältere Personen Gültigkeit habe, klärten wir die Teilnehmer über deren Irrtum auf. Auch Personen, deren Krankheitsverlauf eine spätere Willensäußerung nicht mehr zulässt, aber auch Eltern, deren Kinder auf Grund ihres Alters oder Behinderung keinen eigenen Willen bekunden können, ist ein Bestattungsvorsorgevertrag sinnvoll. Ebenso für alle, die auch zu Lebzeiten eigenverantwortlich handeln.
Der Bestattungsvorsorgevertrag ist ein Vertrag, in dem der Bestatter als Testamentsvollstrecker für die Bestattung eingesetzt wird. Hierdurch ist gesichert, dass der Wille des Vorsorgenden gegenüber den Bestattungspflichtigen nach dessen Tod durchgesetzt werden kann. Notwendig ist, dass alle erforderlichen Dokumente vorliegen.
Die Folie der Bestattungsarten und Formen der Beisetzung zeigt die vielfältigen Möglichkeiten, die eine Einäscherung bietet, offenbart aber auch gleichzeitig welche Einschränkungen der deutsche Gesetzgeber gemacht hat.
Finanzierung
Die Finanzierung der Bestattungsvorsorge ist so zu gestalten, dass die Hinterbliebenen finanziell entlastet sind. Hierbei erklärten wir die Vor- und Nachteile der auf dem Mark angebotenen Möglichkeiten.
Eine Barzahlung ist die schlechteste aller Möglichkeiten eine Bestattungsvorsorge abzusichern, da diese Zahlung direkt ins Vermögen des Bestatters über geht und somit dem Verlust wegen Konkurs ausgesetzt ist.
Am Ende des Vortrages erläuterten wir noch, wie das zur Finanzierung der eigenen Bestattung hinterlegte Vermögen vor dem Zugriff des Sozialamtes gesichert werden kann.
Wir danken allen Teilnehmern für ihr Interesse und freuen uns auf die nächste gemeinsame Veranstaltung.
Ich finde es gut, dass es Vorträge zur Bestattungsvorsorge gibt. Besonders, dass am Ende erläutert wird, wie das zur Finanzierung der eigenen Bestattung hinterlegte Vermögen vor dem Zugriff des Sozialamtes gesichert werden kann. Das würde ich mir auch gerne anhören.
Ich halte es für wichtig, die Menschen über die Möglichkeiten der Bestattungsvorsorge aufzuklären. Auf diese Weise kann man rechtzeitig entscheiden, was man möchte. So sind auch die nächsten Angehörigen besser abgesichert.