WÜNSCHE BEREITS ZU LEBZEITEN VORAB REGELN ​

Verfügungen

Verfügungen bieten Sicherheit

Zum Ende eines jeden menschlichen Lebens gibt es eine Vielzahl sinnvoller Vollmachten und Verfügungen. Dazu gehören:

  • Patientenverfügung
  • Betreuungsverfügung
  • Vorsorge-Vollmacht
  • Bestattungsverfügung

Da sich bei den drei erstgenannten ständig juristische Details ändern, sei hier die Homepage des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz genannt. 

Wenn sich in der Familie ein Trauerfall ereignet, sind Angehörige oft überfordert. Sie möchten und sollen auch trauern. Dessen ungeachtet haben diese aber letztendlich die Aufgabe, die Bestattung zu planen und wichtige Entscheidungen zu treffen. Erd- oder Feuerbestattung? Wie soll der Sarg oder die Urne aussehen? Wie sollen die Trauerfeier und die Beisetzung gestaltet werden? 

Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, was mit Ihnen nach Ihrem Tod passieren soll? Auch wenn es nur eine kurze Überlegung war, sollten Sie sich damit auseinandersetzen und bei Bedarf über eine Bestattungsverfügung nachdenken.

Was ist eine Bestattungsverfügung?

In einer Bestattungsverfügung wird der Wille eines Menschen festgehalten, mit besonderem Augenmerk auf seine eigene Beisetzung. Daher müssen sich die Angehörigen nicht um Organisatorisches kümmern. 

Im Folgenden finden Sie einen Überblick darüber, was in einer Bestattungsverfügung enthalten sein sollte:

  • Überschrift „Bestattungsverfügung“ oder eine ähnliche Formulierung
  • Ort und Datum
  • Name, Anschrift, Geburtsdatum
  • Eingangsformel „Wünsche zu meiner Bestattung“ oder ein ähnlicher Satz
  • Hinweis zur gewünschten Bestattungsart und zum Bestattungsort
  • Unterschrift

Darüber hinaus können Sie bei Bedarf gerne noch weitere Wünsche formulieren, die Sie bezüglich der Trauerfeier, sowie Hinweisen auf eventuelle Sterbegeldversicherungen, einer Bestattungsvorsorge oder der Grabstelle usw. haben.

Machen Sie sich keine Sorgen um die Form der Verfügung. Es existieren dahingehend keine Vorschriften, so dass das Schreiben formlos sein kann.

Auf Grund der vielen, zum Teil auch falsch verwendeten, Fachbegriffe ist es jedoch ratsam sich durch uns beraten zu lassen. Der Weg zur Bestattungsvorsorge ist dann nur noch ein kleiner Schritt.