Änderung der Bestattungsfrist in Rheinland-Pfalz
Die Änderung der Bestattungsfrist in Rheinland-Pfalz (§ 15 BestG RLP „Warte- und Bestattungsfrist“) gilt seit dem 28.12.2019 und wurde auf 10 Kalendertage Tage erweitert.
Die Änderung der Bestattungsfrist in Rheinland-Pfalz (§ 15 BestG RLP „Warte- und Bestattungsfrist“) gilt seit dem 28.12.2019 und wurde auf 10 Kalendertage Tage erweitert.