Bestattung im Leinentuch
In Deutschland dürfen Verstorbene ausschließlich in einem Sarg transportiert und beerdigt beziehungsweise eingeäschert werden (Sargpflicht). Eine Beisetzung im Leinentuch ist untersagt.
In Deutschland dürfen Verstorbene ausschließlich in einem Sarg transportiert und beerdigt beziehungsweise eingeäschert werden (Sargpflicht). Eine Beisetzung im Leinentuch ist untersagt.
Die Änderung der Bestattungsfrist in Rheinland-Pfalz (§ 15 BestG RLP „Warte- und Bestattungsfrist“) gilt seit dem 28.12.2019 und wurde auf 10 Kalendertage Tage erweitert.