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Rente

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Die Rente sichert den Lebensunterhalt im Alter in Form der Altersrente. Aber auch Waisen oder Halbwaisen, wenn diese sich noch in der Ausbildung befinden, haben Anspruch auf Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Im Todesfall ist es daher wichtig alles geregelt zu wissen. Wir als Wächter Bestattungen können Sie hierbei unterstützen. Welche Unterlagen hierzu notwendig sind, erfahren Sie in unserem Artikel.

Welche Arten der Rente gibt es

Im Todesfall und je nach Voraussetzung ist zwischen diesen Renten zu unterscheiden:

  • Sterbevierteljahr
  • Witwen-/Witwerrente
  • Waisenrente

Für obige Renten ist ein Antrag zu stellen. Dieser Antrag veranlasst ein Rentenverfahren beim zuständigen Rentenversicherungsträger.

Sterbevierteljahr

Als Hinterbliebene(r) haben Sie, sofern die verstorbene Person schon Rente bezogen hat, die Möglichkeit einen Antrag auf ein Sterbevierteljahr zu stellen. Der Rentenantrag ist bei der zuständigen Gemeindeverwaltung zu stellen. Die ersten 3 Monatsrenten werden nach Antragsbearbeitung in voller Höhe auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen. Das Einkommen des Antragstellers wird übrigens nicht angerechnet.

Gerne übernehmen wir für Sie die Antragstellung und die damit gegebenenfalls verbundene Änderung der Bankverbindung. Hierzu ist lediglich das entsprechende Formular und die Sterbeurkunde notwendig.

Hat die/der Verstorbene noch keine Rente bezogen besteht trotzdem Anspruch auf das Sterbevierteljahr und die Witwen-/Witwerrente. Der Antrag ist hierzu direkt beim Sachbearbeiter zu stellen.

Witwen-/Witwerrente

Die Rente ist von Ihnen persönlich innerhalb von 30 Tagen bei der zuständigen Gemeindeverwaltung zu beantragen. Ein verspäteter Antrag kann möglicherweise zu einem verspäteten Beginn der Rentenauszahlung führen.

Rente Kalender
Rente Kalender

Um die Witwen-/Witwerrente zu beantragen sind diese Unterlagen vorzulegen:

  • Heiratsurkunde und Sterbeurkunde im Original
  • Personalausweis
  • letzte Rentenanpassungsmitteilung, eigene und die vom Partner
  • beide Steueridentifikationsnummern
  • Bankverbindung, IBAN
  • Krankenversichertenkarte

Weiterhin ist das Datum des Antrages zum Sterbevierteljahr anzugeben.

Verzögert sich die Bearbeitung beispielsweise durch die Ermittlung von Beiträgen im Ausland, besteht die Möglichkeit, bei bestehen eines Rechtsanspruches ein Vorschuss zu beantragten.

Rente für Waisen

Zur Antragstellung berechtigt sind einerseits die gesetzlichen Vertreter. Mit Einwilligung dieser können aber auch Minderjährige, nach Vollendung des 15. Lebensjahres, den Antrag selbst stellen.

Notwendige Dokumente sind:

  • Sterbeurkunde des Elternteils
  • Geburtsurkunde der Waise
  • Steueridentifikationsnummer
  • Rentenversicherungsnummer wenn vorhanden
  • Bankverbindung, IBAN
  • Personalausweis
  • Ausbildungsvertrag, Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung

Der Antrag ist sowohl von Halb- als auch von Vollwaisen zu stellen.

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