Die Einsegnung des Memoriam Garten Neuhofen war am 24. Oktober 2022. Nach dreimonatiger Bauzeit wurde neben den Memoriam Gärten in Limburgerhof, Mutterstadt sowie in und um Ludwigshafen ein weiteres pflegeleichtes Gräberfeld eröffnet. Die Pflege dieser Grabfelder wird über die Laufzeit des Grabes von einer Gärtnerei übernommen
Nachfolgend geben wir einen kurzen Einblick in die Möglichkeiten der Beisetzung sowie in den Ablauf des Tages in Neuhofen. Allgemeine Ausführungen zu Memoriam Gärten finden Sie auf unserer Website unter Aktuelles.
Angebotene Grabstätten im Memoriam Garten Neuhofen
Im Folgenden sind die zu erwerbenden Grabstätten angeführt:
- Erdreihengräber / Urnenreihengräber (Nach der Ruhezeit ist kein Wiedererwerb möglich)
- Urnengemeinschaftsgräber (siehe oben)
- Partnergräber als
- Erd-/Urnengrabstätte (1 Sarg, 1 Urne)
- Erdgrabstätte (2 Särge)
- Urnengrabstätte (2 Urnen)
Bei den Partnergräbern ist ein Wiedererwerb bis max. 20 Jahre nach der zweiten Beisetzung möglich. Hieraus ergibt sich, dass die im Memoriam Garten Neuhofen angebotenen Gräber nicht über mehrere Generationen hinaus innerhalb der Familie weitergegeben werden können. Wenn der Wunsch der Hinterbliebenen ein Familiengrab sein sollte, muss auf eine andere Grabart ausgewichen werden. Eine entsprechende Auflistung finden Sie hier. Gerne beraten wie sie hierzu.
Preise und Produktinformationen
Nachfolgend das Informaitonsblatt der Genossenschaft der Friedhofsgärtner in Rheinland-Pfalz eG.
Mit dem Abschluss des Grabvertrages muss der Friedhofsverwaltung ein Pflegevertrag mit der Genossenschaft vorgelegt werden. Während der Laufzeit des Grabes übernimmt diese dessen Pflege. Die entsprechenden Kosten finden Sie hier:
Die Bezahlung der Gärtnerei erfolgt über ein Treuhandkonto mittels Abschlagszahlungen. Das heißt, dass deren Leistung der Grabpflege nach erbrachter Arbeit anteilig beglichen wird. Abgesehen davon sind die weiteren Kosten für das Grab selbst an die Gemeindeverwaltung zu entrichten.
In der Friedhofsatzung der Gemeinde Neuhofen können alle auf dem Friedhof zugelassenen Beisetzungsarten und ebenfalls die hierfür geltenden Vorschriften nachgelesen werden.
Einsegnung
Bei der Einsegnung waren sowohl der Ortsbürgermeister Herr Marohn als auch Frau Pastoralreferentin Heiner von der katholischen Kirche sowie Herr Pfarrer Gölzer von der evangelischen Kirche anwesend. Weiterhin waren Mitglieder des Gemeinderates sowie Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung vor Ort, ebenso die federführenden Unternehmen Kullmann, vertreten durch Herrn Wenzel und Blumen Schönmann, vertreten durch Frau Schönmann-Mayer und Herrn Mayer.