In der Zeit der Trauer haben Angehörige oft das Bedürfnis etwas zu tun, das im Sinne des Verstorbenen wäre. Eine Alternative, die über den Tod hinaus wirkt, sind Kondolenzspenden.
Kondolenzspenden bieten die Möglichkeit im eigenem Namen etwas Gutes zu bewirken oder einen Wunsch des Verstorbenen zu erfüllen.
Aufforderung zur Kondolenzspende
In den Druckmedien, wie beispielsweise einer Todesanzeige oder einer Trauerkarte beziehungsweise eines Trauerbriefes, verwenden die Angehörigen öfter die Formulierung: „Im Sinne der Verstorbenen bitten wir um eine Spende zu Gunsten von …“ Eine weitere Formulierung ist „An Stelle von Blumen und Kränzen bitten wir um eine Spende für …„
Nachfolgend ist die richtige, offizielle Bezeichnung des Begünstigten zu nennen. Gefolgt von der 22-stelligen IBAN. Diese ist der Übersichtlichkeit wegen in vierer Blöcken getrennt durch ein Leerzeichen anzugeben (Beispiel DE12 1234 1234 1234 1234 12). Das am Ende stehende Kennwort sollte im Vorfeld mit dem Spendenempfänger abgesprochen werden.
Hintergründe für die Aufforderung zur Kondolenzspende
Grundsätzlich sollte man der Aufforderung folgen, da diese Bitte einen, wenn auch nicht für jeden ersichtlichen Grund hat.
So kann der Verzicht auf Blumen und Kränze mit einem kleinen Grab in Verbindung stehen. Auf diesem würden die vielen Blumen keinen Platz finden. Oder der Ort der Trauerfeier ist nicht der Ort der Beisetzung.
Andererseits können Kondolenzspenden eine letzte Aufforderung des Verstorbenen sein sein Lebenswerk, seine letzten Interessen zu unterstützen. Oder es ist die Dankbarkeit der Hinterbliebenen der Organisation, die den Verstorbenen gepflegt und umsorgt hat, eine Anerkennung zu kommen zu lassen.
Die Aufzählung ist nicht abschließend, da die Motivation zu Kondolenzspenden vielfältig ist.
Höhe der Kondolenzspenden
Die Höhe des gespendeten Wertes ist abhängig von der eigenen Stellung zum Verstorbenen, aber auch von der Beziehung, die man zum Spendenempfänger hat.
Als Spende zum Kondolenzschreiben gibt man kein Münzgeld ins Kuvert. Der geringste Betrag liegt bei zehn bzw. zwanzig Euro als Schein. Als weiterer Anhaltspunkt kann der Betrag gespendet werden, der üblicher Weise für einen letzten Blumengruß oder Kranz ausgegeben wird.
Bei Überweisungen ist das Kennwort anzugeben damit die Kondolenzspende entsprechend zugeordnet werden kann.
Steuerliche Behandlung der Kondolenzspenden
Bei größeren Kondolenzspenden ist die steuerliche Behandlung durchaus von Interesse. Letztendlich ist hier aber der Steuerberater zu befragen.
Wird der Geldbetrag direkt an den Begünstigten überwiesen stellt dieser dem Spender eine Spendenbescheinigung aus und informiert die Angehörigen über den Spender und eventuell auch über die Spendenhöhe. Welche Angaben hier an die Angehörigen weiter gegeben werden ist abhängig von der Institution die begünstigt wurde. Nähere Informationen wären bei diesen zu erfragen.
Eine Zuwendung an die Hinterbliebenen zur Weiterleitung an die Begünstigten führt generell dazu, dass die Hinterbliebenen als Spender gegenüber dem Finanzamt auftreten.
Wir dürfen keine Rechtsberatung durchführen. Von daher sind obige Ausführungen ein erster Anhaltswert. Im Zweifelsfall fragen sie bitte ihren Steuerberater.
Informationen zu einzelnen Organisationen liefert der Deutsche Spendenspiegel als Nachschlagewerk für Testaments- und Spenderberatung.
Sehr informativer Beitrag, vielen Dank