FAQ
FAQ
Tod, Trauer, Abschied und Bestattung: Nicht nur im Trauerfall haben Menschen Fragen zu diesen Themen. Nachfolgend finden Sie einige FAQ, häufig gestellte Fragen mit unseren entsprechenden Antworten vorab. Gerne sind wir persönlich für Sie da, wenn Sie mehr wissen möchten.
In Deutschland ist das aufgrund der Friedhofspflicht nicht erlaubt. Einzige Ausnahme: Im Bundesland Bremen erfolgt die Beisetzung der Urne unter gewissen Voraussetzungen auch außerhalb des Friedhofs.
Das BGB regelt die Kostentragungspflicht. Demnach obliegt es den bzw. dem Erben, die Kosten der Beerdigung des Erblassers zu tragen. Ist kein Testament vorhanden, gilt hier die gesetzliche Erbfolge. Wenn die Kosten für den Erben nicht zumutbar sind, ist es möglich, Hilfe über das Sozialamt zu beantragen.
In der Regel darf der Verstorbene bis zu 36 Stunden nach Eintritt des Todes zu Hause verbleiben (§ 14 Abs. 1 BestG Rheinland-Pfalz). Für viele Familien ist die Hausaufbahrung ein wichtiger Teil der Abschiednahme.
Die Todesbescheinigung (Totenschein) stellt nach Eintritt des Todes ein Arzt nach einer vorherigen Untersuchung aus. Sie dient als offizieller Nachweis und ärztliche Bestätigung für den Tod eines Menschen. Wir benötigen diese, um weitere Schritte, wie z. B. die Überführung, zu veranlassen.
Die Sterbeurkunde beantragen wir mithilfe des Totenscheins beim Standesamt. Sie dient als Dokument für den Personenstand des verstorbenen Menschen und ist bundesweit als Nachweis anerkannt. Mit der Vorlage einer Sterbeurkunde ist es möglich, Verträge des Verstorbenen zu kündigen und weitere Regelungen zu veranlassen, z. B. bei den Banken und Versicherungen sowie im Rahmen des digitalen Nachlasses.
Man unterscheidet zwischen der Erd- und der Feuerbestattung. Häufig werden die Bestattungsarten mit den vielfältigen Möglichkeiten der Beisetzung verwechselt.
Unter dem Strich bietet die Feuerbestattung mehr Möglichkeiten der Beisetzung als die Erdbestattung.
So ist die Urne mit der Asche des Verstorbenen auf sehr verschiedene Art und Weise beizusetzen, z. B. auch im Rahmen einer Baum- oder Seebestattung. Eine kurze Erläuterung haben wir hier zusammengefasst.
Der Verstorbene wird im Rahmen der Urnenbestattung zuerst in einen Sarg gebettet und dann eingeäschert. Hierbei dient das Holz als Energielieferant für die Einäscherung. Die Beisetzung der verbleibenden Asche in einer ausgesuchten Überurne erfolgt später. Aus diesem Grunde sind bei einer Feuerbestattung immer ein Sarg und eine Urne erforderlich.
Die Pflege des Wahl- und Reihengrabes für Sarg- und Urnenbestattungen obliegt demjenigen, der als Nutzungsberechtigter in der Graburkunde steht. Dies sind in der Regel die nächsten Angehörigen. Sollte eine Instandhaltung der Grabstätte innerhalb der Familie nicht möglich sein, gibt es die Dauergrabpflege.
Grundsätzlich dürfen Sie dem Verstorbenen kleine Erinnerungsstücke auf seine letzte Reise mitgeben. Hierzu gehören z. B. Fotos, Briefe, Blumen, Schmuck oder auch ein Kleidungsstück. Für die Trauerbewältigung ist dies ein hilfreiches Ritual.
Auf große Gegenstände aus Plastik, Glas oder Metall ist möglichst zu verzichten. Falls dies dennoch gewünscht ist, können diese eventuell nach vorheriger Rücksprache beim Friedhofsträger dennoch beigelegt werden.
Die Bestattungsvorsorge dokumentiert Ihre Wünsche in Bezug auf die Gestaltung Ihrer eigenen Beisetzung und der Trauerfeier. Wir sorgen dann im Todesfall zuverlässig für die Umsetzung Ihrer Vorsorge. Überdies entlasten Sie durch Ihre Verfügungen Ihre Familie im Sterbefall und sorgen außerdem für eine finanzielle Sicherheit.
Die Beisetzung auf See ist jeder Person gestattet. Einer Seebestattung geht die Einäscherung des Verstorbenen voraus. Die wasserlösliche Urne verwahrt die Asche bis zur Beisetzung und löst sich innerhalb kurzer Zeit im Wasser auf. Die Beisetzung ist mit oder ohne Angehörige möglich.
In Deutschland ist dies nicht zulässig, da eine Aschenteilung verboten ist. Eine Umwandlung der Totenasche in einen Diamanten ist demnach nur im Ausland möglich.
Nach Ablauf der Ruhezeit bzw. der Nutzungszeit ist die Zersetzung der Überreste des Verstorbenen in der Regel abgeschlossen. Allerdings ist dies nicht immer der Fall. Wenn sich noch Überreste in einer abgelaufenen Grabstelle befinden, werden diese beim Aushub für eine neue Beisetzung in der selben Grabstätte tiefer wieder beigesetzt.
Bestattungen sind oftmals teurer als gedacht. Um für diese Kosten vorzusorgen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zur Finanzierung schließt man häufig eine Sterbegeldversicherung ab. Sofern genügend Vermögen angespart ist, kann auch ein Sparbuch, das nur für den Zweck der Bestattung gedacht ist, angelegt werden. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit ein bestimmter Betrag auf ein Treuhandkonto einzuzahlen.
Die Frage, ob sich die komplette oder auch die richtige Asche in der Aschenkapsel befindet, bewegt ab und an die Angehörigen. Durch die modernen Kremationsverfahren ist jedoch die Übergabe der komplette Asche sichergestellt.
Geben Sie Ihrem Kind auf jeden Fall die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob es sich von der verstorbenen Person verabschieden möchte. Dies ist für das Kind ein großer Schritt zur Trauerbewältigung. Allerdings sollte man dieses nicht dazu zwingen. Beantworten Sie auf jeden Fall die Fragen des Kindes unter Benennung des Sachverhaltes, also ohne Umschreibungen.
Särge bestehen aus den verschiedensten Holzarten wie beispielsweise Eiche, Buche, Kiefer, Tanne, Fichte, Linde oder Pappel. Darüber hinaus fertigt die Industrie auch Särge mit einer furnierten oder auch lackierten Oberfläche.
Das Bestattungsgesetz von Rheinland-Pfalz bestimmt den Bestattungspflichtigen (§ 9 BestG).
Falls niemand zu ermitteln ist, der die Bestattung rechtzeitig veranlasst, schaltet sich das Ordnungsamt ein und gibt die Bestattung in Auftrag.
Die Bestattungsfrist ist in jedem Bundesland unterschiedlich. In Rheinland-Pfalz (§ 15 Abs. 1 BestG) beträgt diese 10 Tage. Innerhalb dieser Frist ist der Verstorbene beizusetzen oder in einem Krematorium einzuäschern.
Bei der Erdbestattung ist ein Sarg notwendig, um den Verwesungsprozess des Verstorbenen zu gewährleisten, da dieser nur bei vorhandenem Sauerstoff vollständig abläuft.
Bei einer Feuerbestattung liefert der Sarg teilweise die notwendige Energie zur Einäscherung. Dieser entzündet sich selbst durch die heiße Luft im Kremationsofen. Je höher die Energiedichte des Holzes ist, desto besser ist der Kremationsvorgang.
Der Gesetzgeber (§ 15 Abs. BestG) stellt damit sicher, dass es sich nicht um einen Scheintot handelt.
Nein. Wenn die Totenstarre (rigor mortis, sicheres Zeichen des Todes) eingesetzt hat und der Verstorbene anzukleiden ist, löst man diese indem man die Gelenke bewegt oder die Muskeln massiert. Das ankleiden des Verstorbenen ist dann problemlos möglich.
Hierfür gibt es aus unserer Sicht mehrere Gründe.
Einerseits kommt der Mensch bei der Geburt mit dem Kopf voraus auf die Welt. Im Tode wird dies umgekehrt.
Andererseits geht jeder zu Lebzeiten vorwärts und nicht rückwärts aus einem Gebäude. Verletzte und Kranke werden, damit diese sehen, wohin es geht, ebenfalls mit den Füßen voraus transportiert.
Weiterhin ist bei Benutzung einer Treppe der Kopf der höchste Punkt des Körpers. Dies hat für den Bestatter praktische Gründe, da so ein Flüssigkeitsaustritt aus dem Mund vermieden wird.
Geschichtlich war die Angst vor Wiedergängern sehr groß. Durch den Transport mit den Füßen voraus glaubte man zu verhindern, dass die Seelen den Weg zurückfinden könnten. Man wies den Verstorbenen einen anderen Weg.
Dieser Brauch will verhindern, dass die Seele, die den Körper verlässt, durch den Spiegel irritiert wird und so das Haus nicht verlassen kann. Unheil im Haus wollte so vermieden werden.
Der Spiegel verdoppelt alles. Durch Verhängen wollte man einen zweiten Todesfall vermeiden. Weitere Hinweise sind hier nachzulesen.
Die Seele soll den Weg nach draußen finden und nicht im Haus als Wiedergänger gefangen bleiben. In früheren Zeiten war der Leichnam mehrere Tage zu Hause aufgebahrt, bis der Schreiner den Sarg angefertigt hatte und das Grab ausgehoben war. Durch das geöffnete Fenster wurden unangenehme Gerüche vermieden.
In der Regel nicht. Bei der Verauslagung von Fremdkosten geht es darum, den Angehörigen zu entlasten und eine Sammelrechnung zu erstellen. Fremdkosten besind im Bestatter durchlaufende Buchungspositionen. In der Regel liegen der Rechnung des Bestatters die Originalrechnung der Fremdkosten bei. Dies ist für die Angehörigen meist angenehmer.
Das Totenfürsorgerecht ist das Recht, jemanden zu ernennen, der sich im Falle seines Todes um die Bestattung kümmert. Dies sind in der Regel Personen, die ein besonderes Vertrauen genießen, wie bspw. der beste Freund oder die beste Freundin. Unbedingt notwendig ist dies nicht, da es im Bestattungsgesetz eine klare Regelung gibt, wer dafür verantwortlich ist, eine Bestattung zu organisieren.
Der Bestattungsvorsorgevertrag ist bei jedem Bestattungsunternehmen abzuschließen , das diesen Service anbietet. Es empfiehlt sich, diesen schriftlich festzuhalten und sich eine Kopie des Exemplars anzufertigen. Bei einem Vergleich sollte man weniger die Kosten der Bestattung gewichten, als vielmehr seinem Bauchgefühl vertrauen. Es nutzt einem nichts, wenn man einen billigen Vertrag abgeschlossen hat, sich aber nicht sicher ist, ob alles im eigenen Todesfall so wie vereinbart gemacht wird.
Hören Sie auf Empfehlungen aus Ihrer Nachbarschaft und gehen Sie auf Beerdigungen oder Trauerfeiern. Besuchen Sie das Bestattungsunternehmen, das in die engere Wahl fällt, und vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Meist helfen auch Beurteilungen aus dem Internet.
Die Organisation einer Beerdigung ist aufwendig. Hierzu ist das Abstimmen von Terminen mit verschiedensten Ämtern und anderweitig Beteiligten wie Pfarrer, Gärtnerei, Organist, Sargträgern etc. notwendig. Normalerweise überträgt man dies dem Bestattungsinstitut.
Wächter Bestattungen in den Medien
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