Erbe & Testament
Die Hinterlassenschaften selbstbestimmt regeln
Nicht selten ist ein Trauerfall mit Unklarheiten oder sogar Streitigkeiten innerhalb der Familie bezüglich des Erbes des Verstorbenen bzw. Erblassers verbunden. Wenn kein Testament vorliegt, gilt die gesetzliche Erbfolge, die aus dem BGB hervorgeht. Demnach erben zuerst die Erben erster Ordnung (Kinder, Enkel und Urenkel), danach folgen die Erben der zweiten Ordnung (Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten) und der dritten Ordnung (Großeltern, Tanten und Onkel). Ehepartner genießen Sonderrechte.
Das Testament
Wenn Sie Wünsche bezüglich der Verteilung Ihres Vermögens haben, ist das Verfassen eines Testaments empfehlenswert. Dieses muss in jedem Fall handschriftlich geschrieben werden sowie den vollen Namenszug, also Vor- und Nachname, das Datum und den Ort an dem es erstellt wurde, enthalten (§ 2247 BGB) . Ein Testament, das unter notarieller Aufsicht entsteht, ist zwar mit Gebühren verbunden, kann jedoch aufgrund der eindeutigen Formulierungen später Unsicherheiten vermeiden.
Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz www.bmjv.de finden Sie weitere, immer aktuelle Informationen zum diesen Themen sowie hilfreiche Downloads.
Bitte beachten Sie: Diese Erklärungen sind keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln. Vollständige Rechtssicherheit erhalten Sie auch beim handschriftlichen Testament nur durch eine anschließende anwaltliche Beratung oder notarielle Beurkundung.
Bestattungsvorsorge
Wünsche bereits zu Lebzeiten vorab regeln.