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Bundesnotbremse

Notbremse

Die Bundesnotbremse wurde durch die durch uns gewählten Volksvertreter am 24. April 2021 per Gesetz eingeführt. Unser Artikel gibt im folgenden Aufschluss darüber wann diese gilt und welche Konsequenzen dies für Trauerfeierlichkeiten hat.

Wann greift die Bundesnotbremse?

Das „vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22. April 2021“, § 28b Infektionsschutzgesetz greift ab einem Inzidenzwert für die Stadt bzw. den Landkreis wenn dieser an drei aufeinander folgenden Tagen über 100 liegt.

Konsequenzen für Trauerfeierlichkeiten

Nach § 28b Abs. 1 Nr. 1 dürfen Zusammenkünfte im Rahmen von Veranstaltungen bis 30 Personen bei Todesfällen stattfinden. Dies bedeutet, dass für eine Trauerfeier oder Beerdigung nur 30 Personen, vollkommen gleich ob diese sich in der Trauerhalle oder im Freien aufhalten, zugelassen sind.

Ludwigshafen hat obiges mit einem Rundschreiben vom 23.04.2021 bestätigt. Die anderen Kommunen werden aller Wahrscheinlichkeit in den nächsten Tagen ebenfalls nachziehen.

Die Regelungen gelten ab sofort und infolgedessen auch für bereits terminierte Trauerfeierlichkeiten. Es sind bereits jetzt schon verschärfte Kontrollen angeordnet. Entsprechende Teilnehmerlisten sind anzupassen. Genauere Informationen kann Ihnen Ihr Bestatter vor Ort geben.

Bisherige Regelungen außer Kraft?

Sind die bisherigen Regelungen schärfer als die der Bundesnotbremse gelten diese weiterhin. Sind diese mit weniger Einschränkungen behaftet greift die Bundesnotbremse. Hintergrund ist, dass die Bundesnotbremse die bisherigen Regelungen nicht ersetzt sondern zusätzlich zu diesen gilt.

Wie sieht es an meinem Wohnort aus?

Die jeweilig geltenden Inzidenzien können beim RKI abgerufen werden. Die Excel-Tabelle beinhaltet mehrere Tabs. Hier ist der Tab „7Tage_LK“ auszuwählen und danach beispielsweise für unseren Firmenstandort der Eintrag „LK Rhein-Pfalz-Kreis“ beziehungsweise „SK Ludwigshafen“ zu suchen. In der vierten Spalte kann die Inzidenz abgelesen werden.

Eine weitere Möglichkeit ist sich über Rundfunk oder Fernsehen zu informieren oder sich die aktuellen Fallzahlen für Rheinland-Pfalz hier abzurufen.

Zukunftsaussichten

Die zusätzlichen Schutzmaßnahmen der Bundesnotbremse gelten, solange die Inzidenz in einem Landkreis über 100 liegt. Erst wenn diese an fünf aufeinander folgenden Tagen unter der 100er-Marke bleibt, werden die strengeren Vorschriften wieder aufgehoben.

Spätestens mit Ablauf des 30. Juni 2021 soll die Bundesnotbremse wieder aufgehoben werden, – heißt es im Gesetzestext.



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