GRUNDSÄTZLICHES ZU BESTATTUNGSARTEN, BEISETZUNGSFORMEN UND GRABARTEN

Bestattungsarten

Die Wahl der Bestattungsart und Beisetzungsform

Hat der Verstorbene dahingehend nicht vorgesorgt oder keine Wünsche geäußert, liegt es an Ihnen, die Bestattungsart und Beisetzungsform zu wählen. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Bestattungsarten:

  • die Erdbestattung
  • die Feuerbestattung

Die traditionelle Bestattungsart: die Erdbestattung

Bei der Erdbestattung – auch Körperbestattung genannt, was eigentlich die präzisere Beschreibung ist – erfolgt die Beisetzung des Körpers des Verstorbenen in einem Sarg. Die Beisetzung des Sarges ist sehr häufig in einem klassischen Erdgrab, in seltenen Fällen in einer Gruft.

Die variablere Bestattungsart: die Feuerbestattung

Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg zuerst zu Asche verbrannt. Die Einäscherung erfolgt in einem Krematorium. Im Anschluss an die Kremierung wird die Asche in eine Urne abgefüllt, die dann beigesetzt werden kann.

Auch wenn die Erdbestattung die traditionellere der beiden Bestattungsarten ist, hat sich der Anteil der Feuerbestattungen in den letzten Jahrzehnten stark erhöht. Dafür gibt es vielfältige Gründe. Der entscheidende ist aber, dass für Urnen sehr viele unterschiedliche Beisetzungsmöglichkeiten existieren.

Beisetzungsformen und Grabarten

Im Folgenden stellen wir Ihnen Beisetzungsformen und Grabarten kurz vor, damit Sie sich einen ersten Überblick darüber verschaffen können, was für Sie in Frage kommt. Bei Fragen zu Bestattungsarten, Beisetzungsformen und Grabarten stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Begriffsklärung

Die Begriffe Bestattungsart und Beisetzungsform werden im allgemeinen Sprachgebrauch oftmals gleichgesetzt – oder falsch verwendet. Richtig ist, dass es formal nur zwei Bestattungsarten gibt: Erdbestattung und Feuerbestattung. Als Folge dieser ergeben sich dann mögliche Beisetzungsformen.

Auch die Bezeichnungen Waldbestattung, Seebestattung oder Naturbestattung generell sind eigentlich falsch. Denn es handelt sich dabei richtigerweise um Beisetzungen im Wald, auf See bzw. in der Natur. Wir verwenden sie bei der Erklärung der Grabarten dennoch, da sich die Begriffe etabliert haben.

Ein Reihengrab liegt mit anderen Gräbern in einer Reihe. Die Vergabe erfolgt der Reihe nach. Sie haben keine Möglichkeit ein Grab auszusuchen. Der Preis für diese Grabart liegt unter dem eines Wahlgrabs, bietet den Angehörigen einen Ort zum Trauern und bleibt 20 bis 30 Jahre lang erhalten. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist nicht möglich. Wenn Sie einen längeren Zeitraum bevorzugen, ist das Wahlgrab womöglich das richtige für Sie.

Im Gegensatz zu dem normalen Reihengrab können Sie sich hier unter mehreren freien Plätzen ein Grab aussuchen. Nach Ablauf der Ruhezeit haben Sie die Möglichkeit das Nutzungsrecht zu verlängern. Dies kann beliebig oft geschehen, auch für mehrere Plätze, sodass ein Wahlgrab prinzipiell auch für kommende Generationen einer Familie zu nutzen ist. Mehrstellige Erdwahlgräber bieten in aller Regel ebenfalls die Möglichkeit, dass zusätzlich auch Urnen beigesetzt werden können.

Das Urnenreihengrab ist identisch zu dem regulären Reihengrab, mit dem Unterschied, dass keine Särge, sondern Urnen beigesetzt werden.  Außerdem ist es dementsprechend kleiner und liegt in einem geschlossenen Urnenfeld.

Bei dieser Grabart können die Angehörigen erneut zwischen mehreren Gräbern entscheiden. Wie bei dem Wahlgrab für Särge ist es hier mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung möglich mehrere Urnen beizusetzen.

Ein Kolumbarium ist ein in aller Regel oberirdisches Bauwerk, das der Aufbewahrung von Urnen dient. Meist handelt es sich um turmförmige oder schlankere stelenartige Bauten, die in Gruppen angeordnet sind. Daneben sind auch langgezogene Urnenwände in unterschiedlichsten Bauformen zu finden. Die jeweilige Nische zur Aufnahme der Urne ist mit einer Platte versehen, welche den Namen und die Lebensdaten des Beigesetzten trägt.

Anders als bei bepflanzten oder mit einer Platte abgedeckten Grabstellen handelt es sich hier um ein Grabfeld auf einer meist weitläufigen Rasenfläche. Das Rasengrab bietet Ihnen durch eine (kleine) Platte, die die Grabstätte markiert, eine persönliche Anlaufstelle. Durch die Anlage als Rasenfeld ist keine Grabpflege notwendig, was Arbeit erspart.

Der Memoriam Garten stellt ein Grabfeld  mit unterschiedlichen Grabarten dar. Das Besondere hierbei ist, dass mit dem Grabvertrag gleichzeitig ein Pflegevertrag über die Laufzeit des Grabes abgeschlossen wird. Somit entfällt der persönliche Pflegeaufwand  für das in diesem Grabfeld gewählte Grab.

Je nach Friedhofsatzung sind Reihen-, Wahl- und Partnergräber möglich.

Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Seite Aktuelles.

Bei dieser Bestattungsart erfolgt die Beisetzung der Urne anonym. Das bedeutet, dass die Angehörigen nicht wissen, wann und wo die Urne auf dem Friedhof beigesetzt wird. Es ist keine Markierung oder ähnliches vorhanden.

Außerhalb des klassischen kommunalen oder kirchlichen Friedhofs haben sich in den letzten Jahren vor allem Bestattungswälder etabliert. Dabei werden biologisch abbaubare Urnen am Fuß von Bäumen beigesetzt. An den jeweiligen Bäumen erfolgt auf Wunsch eine namentliche Kennzeichnung auf Plaketten. Am bekanntesten sind die beiden großen Anbieter „Friedwald“ und „RuheForst„, die im gesamten Bundesgebiet entsprechende Flächen als Bestattungswälder bewirtschaften.

Seit geraumer Zeit bieten auch kommunale Friedhofsbetreiber diese Beisetzungsform an. Entweder auf den bestehenden Friedhofsflächen oder eigens dafür ausgewiesenen Arealen. Ein solches stellt bei uns der Waldfriedhof in Neuhofen dar.

  Wir sind Partner von FriedWald®

Eine Beisetzung nach seemännischem Brauch kann in allen Weltmeeren (in Deutschland Nord- und Ostsee) erfolgen. Dabei wird die Asche in wasserlöslichen Urnen dem Meer übergeben. Ein Auszug aus dem Logbuch des Schiffs und eine Seekarte belegen den genauen Beisetzungsort.

Es existieren weitere Formen der Beisetzung in der Natur: dazu gehören die Ascheverstreuung in Flüssen oder Seen, aus der Luft, auf Almwiesen oder an Felsen im Gebirge. In Deutschland besteht jedoch grundsätzlich der so genannte Friedhofszwang, der die Beisetzung ausschließlich auf ausgewiesenen Friedhofsflächen gestattet. Viele alternative, naturnahe Beisetzungsformen sind daher nur im benachbarten Ausland – Schweiz, Frankreich, Holland – möglich.