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Änderung der Bestattungsfrist in Rheinland-Pfalz

Wappen Rheinland-Pfalz

Die Änderung der Bestattungsfrist in Rheinland-Pfalz (§ 15 BestG RLP „Warte- und Bestattungsfrist“) gilt seit dem 28.12.2019 und wurde von 7 auf 10 Kalendertage Tage erweitert.

Alte Regelung der Bestattungsfrist in Rheinland-Pfalz

Bis zum 27.12.2019 galt in Rheinland-Pfalz eine Bestattungsfrist von max. 7 Kalendertagen. Die Frist lief ab dem Tag des Versterbens. Tritt der Tod am 15. eines Monats ein, so hatte die Beerdigung bzw. Einäscherung spätestens 7 Kalendertage später, also am 22. des Monats zu erfolgen.

Dekoration einer Urne mit einem rotem Herz aus Rosen. Urnenbeisetzungen sind von der Änderung der Bestattungsfrist in Rheinland-Pfalz nicht betroffen.

Innerhalb dieser Zeitspanne galt es vom Verstorbenen in würdevoller Art Abschied zu nehmen und dessen Beisetzung zu organisieren. Für viele Angehörige war diese Zeitspanne zu kurz und setzte diese zusätzlich unter Druck.

Neue Regelung

Die durch den rheinland-pfälzischen Landtag beschlossene Änderung der Bestattungsfrist in Rheinland-Pfalz gilt seit 28.12.2019. Diese erlaubt den Angehörigen, um bei obigem Beispiel zu bleiben, eine Beerdigung bzw. Einäscherung bis spätestens zum 25. des Monats.

Hierdurch gewinnen die Angehörigen 3 weitere Tage zur Abschiednahme und Organisation der Trauerfeierlichkeiten.

Die Ordnungsbehörde kann weiterhin in begründeten Fällen die Bestattungsfrist verkürzen oder verlängern.

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