Bestattung im Leinentuch
In Deutschland dürfen Verstorbene ausschließlich in einem Sarg transportiert und beerdigt beziehungsweise eingeäschert werden (Sargpflicht). Eine Beisetzung im Leinentuch ist untersagt.
In Deutschland dürfen Verstorbene ausschließlich in einem Sarg transportiert und beerdigt beziehungsweise eingeäschert werden (Sargpflicht). Eine Beisetzung im Leinentuch ist untersagt.