Leichenschaugebühren
Zum 01.01.2020 trat durch die Änderung der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) eine Erhöhung der Leichenschaugebühren in Kraft. Hintergrund ist die nach Meinung der Ärzteschaft zu geringe Entlohnung des zeitlichen Aufwands.
Zum 01.01.2020 trat durch die Änderung der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) eine Erhöhung der Leichenschaugebühren in Kraft. Hintergrund ist die nach Meinung der Ärzteschaft zu geringe Entlohnung des zeitlichen Aufwands.
Die Änderung der Bestattungsfrist in Rheinland-Pfalz (§ 15 BestG RLP „Warte- und Bestattungsfrist“) gilt seit dem 28.12.2019 und wurde auf 10 Kalendertage Tage erweitert.